Landesumweltamt hat Kontrollpflicht bei Nachmessungen an Windenergieanlagen über Jahre vernachlässigt – Messungen seit über einem Jahrzehnt überfällig
Die Nauener Platte ist heutzutage de facto ein großflächiges Windeignungsgebiet und in dieser Eigenschaft mit Windenergieanlagen (WEA) völlig zugestellt. Das führt zu einer großen Belastung der Anwohner, speziell durch die von den WEA ausgehenden Schallemissionen. Nun sollen in Sichtweite der Ortschaft Falkenrehde weitere WEA errichtet werden. Das ruft den Widerstand der Anwohner hervor und war Anlass für BVB / FREIE WÄHLER, den Status der teilweise bereits seit über einem Jahrzehnt dort installierten 12 WEA nachzufragen. Daher wurde eine Kleine Anfrage an die Landesregierung getätigt, die zeigte, dass die Behörden die gestellten Auflagen einfach ignorieren.
Mit dem Genehmigungsbescheid aus 2004 wurde für fünf der Anlagen in der Nähe der Orte Falkenrehde bzw. Ketzin eine Auflage zu Nachmessungen der Schallemissionen erstmalig nach Inbetriebnahme und auch Wiederholungsmessungen aller 3 Jahre festgelegt (siehe Antwort zu Frage 1, Absatz 3). Diese Auflage ist jedoch nie erfüllt worden (siehe Anlage 2). In den Jahren seit der Betriebsgenehmigung hätten inzwischen 3 Nachmessungen getätigt werden müssen, was nicht geschehen ist. Somit wurde über ein Jahrzehnt lang die Erfüllung der Auflagen nicht eingefordert. Betreiber dieser 5 WEA ist die e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH mit Sitz in Potsdam, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der E.DIS AG (bis 2013: E.ON edis AG).
Das verantwortliche Landesumweltamt (LfU) ist in grober Weise seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen. Aus Erfahrung wissen wir, dass das LfU oft erst nach Bürgerhinweisen bzw. durch Druck parlamentarischer Instrumente, wie z.B. Kleiner Anfragen, reagiert. Solche Vorkommnisse stärken in keiner Weise das Vertrauen der Bürger in behördliches Handeln – ebenso wie die eigenwillige Praxis, dass kurz vor Ablauf der Jahresfrist die Zahl der Genehmigungen plötzlich in die Höhe schießt. Im Jahr 2016 fanden beispielsweise 61 % der Genehmigungen für Windkraftanlagen im Dezember statt. Selbst am 30. Dezember wurden noch fleißig Anträge durchgewunken – offenbar mit eher laxer Prüfung, der Berichtigungsbescheid folgte dann drei Monate später.
Weiterhin stellt sich aus der Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage hin heraus, dass bei zwei dort in Rede stehenden WEA per Verwaltungsgerichtsentscheid aufgrund einer vorangegangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2013 die Pflicht zur Nachweismessung aus dem Genehmigungsbescheid aufgehoben wurde. Diese beiden Anlagen stehen sogar noch näher an den Wohnhäusern von Falkenrehde als die fünf Anlagen, bei denen die Auflage schon in den Jahren vor der Entscheidung einfach nicht erfüllt wurde. Da muss man sich natürlich fragen, wieviel die Gesundheit der Anwohner von WEA den Entscheidungsträgern wert ist.
Antwort auf Kleine Anfrage Ketzin
Antwort auf Kleine Anfrage – Anlagen 1 und 2
Antwort auf Kleine Anfrage – Anlage 3
Presseecho:
Messungen seit über einem Jahrzehnt überfällig – MOZ 06.09.2017