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Forstbehörden streiten sich mit Bauaufsicht um Waldumwandlung – leiden müssen die Bürger

Die Anfrage der Gemeindevertretung von Borkwalde brachte ein haarsträubendes Maß an Behördenchaos zu Tage. Offensichtlich streitet man sich, ob und wie mit Grundstücken umgegangen wird, für die vor Jahren von der Bauaufsicht ohne Rücksprache mit den Forstbehörden Baugenehmigungen erteilt und längst umgesetzt wurden. Rechtlich ist die Situation für die Grundstückseigentümer klar: Die Baugenehmigung hat konzentrierende Wirkung, die Bauaufsicht hätte mit der Forstbehörde klären müssen, ob es für die Baugenehmigung Auflagen – wie z.B. eine Waldumwandlung – gibt. Dies ist jedoch nicht geschehen. Mit der erteilten Baugenehmigung haben die Grundstückseigentümer das Recht zu bauen – auch ohne Waldumwandlung. 

Die untere Forstbehörde bekam erst Jahre später mit, dass die Baugenehmigungen teilweise ohne Waldumwandlung erteilt wurden. Entsprechend sauer ist sie auf die Bauaufsicht. Doch statt das Problem intern zu klären und eine unbürokratische Lösung zu finden, wurde der Streit nun auf dem Rücken der Bürger ausgetragen. Aus heiterem Himmel erhielten diese Anfang 2017 Drohungen, ihre Häuser würden abgerissen oder Bußgelder von bis zu 100.000 Euro fällig, wenn nicht eine Waldumwandlung beantragt wird. Offensichtlich sollten die Bürger eingeschüchtert werden, rückwirkend „freiwillig“ für Ersatz-Aufforstungen zu zahlen.

Die Betroffenen wandten sich an uns, und wir brachten das Thema in den Landtag. In Wahrheit waren in einigen Fällen längst Ersatzaufforstungen vorgenommen worden. Nur war diese Information im Chaos der Behörden verloren gegangen. Und selbst in Fällen, in denen es keine Ersatzaufforstungen gab, war das Verhalten der unteren Forstbehörde nicht angemessen. Schließlich war es der Baubehörde anzulasten, dass keine Auflage zur Waldumwandlung erteilt wurde, nicht den Antragstellern. Rechtlich stehen die Betroffenen auf der sicheren Seite.

Inzwischen hat sich die untere Forstbehörde bei ersten Betroffenen entschuldigt. Die verlangte Waldumwandlung sei nur „eine Formalität“ und wäre nicht mit Kosten verbunden. Vermutlich hätte man sich viel Ärger sparen können, wenn man sich gleich mit diesen Worten bei den Bürgern gemeldet hätte. Mit dem – aus juristischer Sicht ohnehin nicht möglichen – Abriss der baurechtlich genehmigten Häuser zu drohen, war auf jeden Fall der falsche Weg. Klar ist aus dem Fall eines geworden: Die Bürger in Brandenburg lassen sich nicht mehr einschüchtern – und sie lassen sich nicht mehr alles gefallen.