Beispielloser Vorgang in deutscher Parlamentsgeschichte: Brandenburger Innenminister höhnt gegen Bundesverfassungsgericht
Zu einer ungeheuerlichen, rechtsstaatswidrigen Entgleisung des Brandenburger Innenministers Schröter kam es auf der heutigen Landtagssitzung im Rahmen der neuerlichen Altanschließer-Debatte.
Während BVB / FREIE WÄHLER den Antrag auf Änderung des Kommunalabgabengesetzes in Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begründete, rief Schröter dazwischen: „Das war eine Fehlentscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts.
Eine beispiellose Anmaßung eines Innenministers. Eine derartige Verhöhnung des höchsten deutschen Gerichts ist aus der bundesrepublikanischen Parlamentsgeschichte nicht bekannt. Schröter, der sich beharrlich weigert, den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, lässt nun auch die letzte Maske fallen.
Seine Aussagen sind nicht nur politisch unanständig, sondern auch in höchstem Maße rechtsstaatswidrig. Gemäß § 31 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz binden die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts alle Gerichte und alle Behörden des Bundes und der Länder. Eine Ausnahme für Herrn Schröter von der SPD Brandenburg sieht das Gesetz nicht vor. Wer das negiert, verstößt gegen ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaates – nämlich die Gewaltenteilung. Dem Leiter einer Innenbehörde steht es unter dem Gesichtspunkt der Bindung an Recht und Gesetz in keiner Weise zu, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in dieser Weise herabzusetzen – ein weiterer Tiefpunkt der rot-roten Machtarroganz.
Péter Vida