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Korrektur verfassungswidriger Passage im Kommunalabgabengesetz von SPD, LINKEN, CDU und Grünen abgelehnt – Innenminister wirft Bundesverfassungsgericht Fehlentscheidung vor

Wir stellten einen Antrag, den verfassungswidrigen Passus aus dem Kommunalabgabengesetz zu streichen. Genau genommen geht es nur um die Streichung des Wortes „rechtswirksame“. Denn so lange die Satzung nicht rechtswirksam – also fehlerhaft – ist, beginnt dadurch die Verjährung gar nicht erst zu laufen. Der Bürger kann willkürlich für Vorgänge abkassiert werden, die schon Jahrzehnte zurückliegen. Doch trotz Entscheid des Oberverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts hält die Mehrheit des Landtages an dieser Regelung fest. Hierauf und auf weitere Fakten wies Péter Vida in seiner einführenden Rede hin.

Besonders dreistes Gegenargument der SPD und Linken: Das Gesetz jetzt zu ändern, würde den bereits Betroffenen nicht helfen. Nein, würde es nicht. Aber es beizubehalten hält juristisch Tür und Tor offen, zukünftig mittels galoppierender Verjährung neue verfassungswidrige Bescheide zu erlassen, die dann erst durch alle Instanzen beklagt werden müssten.

Weiteres unsinniges Argument: „Da muss rechtswirksam stehen, sonst müssen die Satzungen nicht mehr rechtswirksam sein.“ Dass in diesem Gesetzesabschnitt nicht die Abwasserzweckverbände zu rechtswirksamen Satzungen erzogen werden, sondern ihnen ein Freibrief für die unendliche galoppierende Verjährung gegeben wird, so lange ihre Satzungen nicht rechtswirksam sind, hatten wir zuvor auch im Landtag mehrfach erklärt. Dennoch versuchen einige Fraktionen weiterhin, Presse und Bürger für dumm zu verkaufen.

Besonders enttäuschend war das Verhalten der CDU und Grünen. Noch vor kurzem hatten sie ihre grundlegende Position zu den Altanschließern revidiert und eingesehen, dass die Regelungen verfassungswidrig waren. Doch den logischen Schluss zu ziehen und den verfassungswidrigen Passus im KAG zu korrigieren, dazu fehlte ihnen der Mut. Abwarten heißt die Devise im Gleichklang mit Rot-Rot. Und die CDU zog sich zudem allen Ernstes an einem einzigen fehlenden Buchstaben im Antrag auf.

Auch die Grünen leisteten sich einen heftigen Ausrutscher. Ursula Nonnemacher meinte, die Einsprüche, auf die wir die Bürger seit Wochen hinweisen, seien juristisch nicht korrekt, sie habe da mal mit einem Spezialisten geredet – sagte wohlgemerkt die Ärztin Nonnemacher, die im September noch die alte Regelung verteidigte mit der Begründung, „dass das Rechtsgefühl einiger sogenannter Altanschließer“ nicht entscheidend sei, dem Rechtsanwalt Péter Vida. Und Letzterer hatte nicht nur einen, sondern gleich mehrere Rechtsexperten konsultiert, darunter auch einen, der schon vor dem Bundesverfassungsgericht den Sieg für die Altanschließer errungen hat …

Der Innenminister wiederum fuhr mit seiner Verunsicherungstaktik fort und behauptete dreist, die Entscheidung des BVerfG und des OVG würde nur Anschlüsse bis zum Jahr 1999 betreffen. Kurz darauf wies ihn Péter Vida darauf hin, dass dies eine glatte Lüge sei. Denn schon unter den ersten Entscheidungen des BVerfG war ein Urteil, das sich auf einen 2003 gelegten Anschluss bezog. Daraufhin meinte der Innenminister stur, dies sei „eine Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichts.“ Über die Reaktion der Presse zum Standpunkt Innenminister Schröters, verfassungswidrige Bescheide mit der Begründung „Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichts“ wieder für rechtskräftig zu erklären, sind wir gespannt.

Einführende Rede Péter Vida (BVB/FREIE WÄHLER) – RBB

Kurzintervention Christoph Schulze (BVB/FREIE WÄHLER) – Daniel Kurth (SPD)

Kurzintervention Péter Vida (BVB/FREIE EWÄHLER) – Ursula Nonnemacher (Grüne)

Abschließende Rede Péter Vida (BVB/Freie Wähler)

Pressecho:

Altanschließer auf dem Altar der Macht geopfert – Neues Deutschland 10.03.2016