Landesregierung: Leitfaden für Windeignungsgebieten hat keine rechtliche Bedeutung – Naturschutz nur Illusion
Die Landesregierung behauptet gegenüber der Öffentlichkeit, sich für den Schutz der Mischwälder einzusetzten. So wird im Leitfaden des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz der Eindruck erweckt, Mischwälder, Laubwälder und geschützte Biotope seien vor Ausweisung als Windeignungsgebiete geschützt.
Doch in den Regionalen Planungsgemeinschaften setzt man sich darüber immer wieder hinweg, etwa beim Windeignungsgebiet im Liepnitzwald. Die Begründung lautet dort, es handle sich um „Kann“-Bestimmungen. Dies war für unseren Landtagsabgeordneten Péter Vida Grund mit einer Kleine Anfrage zu prüfen ob dies rechtens ist. Nun erreichte uns die Antwort der Landesregierung, die uns einfach nur schockierte. Denn sie zeigte, dass die „Leitfäden“ der Landesregierung nur der Beruhigung der Bürger dienen. Es sind nicht einmal Bestimmungen – bei der Ausweisung der Windeignungsgebiete haben sie keine Bedeutung!
Frage Péter Vida, MdL: „Handelt es sich bei den in Rede stehenden Leitlinien tatsächlich nur um „Kann“-Bestimmungen?“
Antwort Landesregierung: „Bei den o.g. Dokumenten handelt sich nicht um Leitlinien oder Bestimmungen für die Regionalen Planungsgemeinschaften (RPG), sondern um eine Informationsbroschüre für die Öffentlichkeit („Leitfaden“) bzw. einen verwaltungsinternen Erlass mit Hinweisen für die Naturschutzbehörden („Windkrafterlass“) des zuständigen Fachministeriums.“
Kurzum: Regelmäßig werden besorgte Bürger und auch Vertreter der Presse damit beschwichtigt, es gebe doch dort schon Regelungen, die den Schutz wertvoller Waldgebiete sicherstellen. Auch der SPD-Abgeordnete und Sprecher für Umweltpolitik Roick behauptete in Zossen am 22.06.2015 voller Überzeugung, es „würde nur Kiefernknack“ als Windeignungsgebiet ausgewiesen. Doch der „Leitfaden des Landes Brandenburg für Planung, Genehmigung und Betrieb von Windkraftanlagen im Wald“, auf den dabei verweisen wird, enthält – wie die Landesregierung nun antwortet – Nichts als wertlose Versprechungen! Mit dem Leitfaden, dessen Inhalt mit realen Vorschriften nichts zu tun hat, wird somit die Öffentlichkeit für dumm verkauft. Entsprechend absurd werden auch die Antworten auf die restlichen Fragen:
Frage Péter Vida, MdL: „Wie bewertet die Landesregierung die geschilderte Missachtung der Leitlinien der Landesregierung durch die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim?
[…]
Welche Konsequenzen hat die geschilderte Missachtung der Leitlinien durch die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim für das ausgewiesene Windeignungsgebiet Wandlitz?
[…]
Welche Konsequenzen haben aktuell derartige Missachtungen der Leitlinien
durch die Regionalen Planungsgemeinschaften im Allgemeinen?“
Antwort Landesregierung: „Es handelt sich nicht um Missachtung von Leitlinien, siehe Antwort zu Frage 1. […] Die Abwägungsentscheidung trifft die Regionalversammlung.“
Klartext: Verstöße haben keine Konsequenzen! Es ist ja keine Vorschrift, sondern „nur“ ein Leitfaden zur Täuschung der Öffentlichkeit! Am Ende kann die Regionalversammlung entscheiden, was sie will.
Frage Péter Vida, MdL: „Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Landesregierung, um zukünftig bei den Regionalen Planungsgemeinschaften die Einhaltung der von ihr selbst erstellten Richtlinien für Natur- und Umweltschutz durchzusetzen?“
Antwort Landesregierung: „[…] Weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich.„
Klartext: Daran, dass sich niemand an das hält, was im Leitfaden als angebliche Regel vorgetäuscht wird, soll sich auch in Zukunft nichts ändern.
Im weiteren ging es um die Umsetzung konkreter EU-Vorschriften, namentlich des Vorsorgeprinzips. Dieses besagt, dass bei Unklarheit über die Auswirkungen von Entscheidungen die Vermeidung von Schäden Vorrang haben muss. Hier windet man sich um eine Antwort. Das bestehende Recht würde genügen, so der Tenor. Wie wenig ernst man das Vorsorgeprinzip in Wirklichkeit nimmt, zeigt die Antwort auf die letzte Frage:
Frage Péter Vida, MdL: „Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Zahl der Schlagopfer unter gefährdeten, bedrohten oder geschützten Arten (Fledermäuse und Vögel) beim weiteren Ausbau der Windkraft nicht weiter ansteigen zu lassen?“
Antwort Landesregierung: „Die für die Zulassung von Windenergieanlagen zuständige Behörde berücksichtigt bei ihren Entscheidungen – neben anderen naturschutzrechtlichen Vorschriften – auch die geltenden Regelungen zum Artenschutz. Stehen diese entgegen, wird eine Zulassung nicht erteilt.“
Klartext: Die Landesregierung plant im Rahmen der Verdopplung der Windkraft-Nennleistung nichts, was den weiteren Anstieg der Schlagopfer bei gefährdeten und geschützten Arten eindämmen könnte. Von einer Beachtung des Vorsorgeprinzips kann folglich keine Rede sein!