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Wofür wir im Barnim ein halbes Jahr nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts kämpfenvfgbbg mussten, ist in vielen Landkreisen noch immer nicht gegeben – die Absenkung der Fraktionshürden in den Kreistagen.

BVB / FREIE WÄHLER verfügte in der Wahlperiode 2008-2014 über 3 Sitze im Kreistag Barnim. Mitten in der Wahlperiode erging ein Urteil des Landesverfassungsgerichts, wonach die die gesetzliche Bestimmung, dass erst ab 4 Abgeordneten Kreistagsfraktionen gebildet werden können, verfassungswidrig und daher nichtig ist.

 

Hiernach haben manche Landkreise ihre Hauptsatzungen und Geschäftsordnungen geändert und die Hürden gesenkt. Der Barnim benötigte 6 Monate, um eine Senkung auf 3 Sitze festzulegen. Manche Landkreise zeigten hingegen Beharrungsvermögen und haben unbeeindruckt von der verfassungsgerichtlichen Entscheidung an der 4er-Regel festgehalten.

Dies führt zu dem demokratietheoretisch untragbaren Zustand, dass man beispielsweise in einem kleinen Kreistag, wie etwa in der Prignitz, zur Bildung einer Fraktion über 4 von 46, mithin über mehr als 8 Prozent der Sitze verfügen muss. In anderen Landkreisen sieht es ähnlich aus. Derartige Hürden kennt kein Parlament und schon gar keine Kommunalvertretung in Deutschland.

 

Insbesondere im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung muss sich die politische Vielfalt auch in den Vertretungskörperschaften widerspiegeln. Gemeindevertretungen und Kreistage sind immer deutlich kleiner als der Landtag, sodass hohe Fraktionshürden hier besonders schwerwiegende Rechtsbeeinträchtigungen darstellen. Dies umso mehr, als auf kommunaler Ebene eine vollwertige Mitgliedschaft in Ausschüssen ohne Fraktionszugehörigkeit im Gegensatz zum Landtag nicht möglich ist.

 

Durch die in manchen Landkreisen fortbestehende Regelung werden mitunter Wählergruppen und Bürgerbewegungen, auch wenn sie über einen signifikanten Rückhalt in der Bevölkerung verfügen, in der Arbeit der Kommunalvertretung nicht gebührend abgebildet und somit in unverhältnismäßiger Weise benachteiligt.

 

Inzwischen haben wir im Barnim eine 6-köpfige Fraktion. Aber im Rest des Landes sieht es kritisch aus. Daher habe ich eine Kleine Anfrage Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Diese soll Klarheit darüber verschaffen, welche zwingenden Rechtsänderungen sich aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts ergeben und welche Landkreise eine Senkung der 4er-Hürde vorgenommen haben.

 

Abhängig vom Ergebnis der Antwort werden wir als BVB / FREIE WÄHLER im Landtag Brandenburg einen Gesetzesantrag auf Änderung der Kommunalverfassung einreichen.