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BVB / FREIE WÄHLER: Vergrößerung der Mindestabstände für Windräder unvermeidlich

BVB / FREIE WÄHLER erneuert die Forderung nach Erhöhung der Mindestabstände für Windräder. Diese wird schon aus technischen Gründen erforderlich werden.

Den neuerlichen Ankündigungen von Ministerpräsident Woidke, die Windkraft kritischer unter die Lupe zu nehmen, müssen nun auch Taten folgen. BVB / FREIE WÄHLER begrüßt ausdrücklich die kürzliche vorgenommene Änderung bei den Schallprognosen für Windkraftanlagen. Die bisherigen Prognoseverfahren waren nur für Schallquellen in Bodennähe realistisch. Für die immer höheren Anlagen lieferten sie zu niedrige Prognosewerte – was nach dem Bau der Anlagen oft zu bösen Überraschungen für die Anwohner führte. Denn nachträglich werden die Anlagen nicht wieder abgerissen – auch wenn real die Grenzwerte überschritten werden. Über dieses Problem und die Lösung, auf ein realistischeres Prognosemodell umzustellen, wird bereits seit Jahren diskutiert. 

Ein zweiter Schritt wird folgen. Über die Neubewertung Grenzwerte für die Schallbelastung – insbesondere von tieffrequentem Schall oder gar Infraschall – wird seit Jahren im Expertengremium beim Deutschen Institut für Normung debattiert. Bereits 2003 wurde eine Überarbeitung der zugrundeliegenden DIN-Norm 45680 beschlossen. Nach 15 Jahren der Debatte über das „Wie“ ist eine Verschärfung der Grenzwerte überfällig und wird voraussichtlich noch in diesem Jahrzehnt kommen. In Kombination mit den wachsenden Anlagengrößen und den neuen Prognosemodellen sind damit die bisher geltenden Mindestabstände unvertretbar niedrig. 

Es gilt daher die Schaffung vollendeter Tatsachen zu vermeiden und bereits jetzt prophylaktisch die Mindestabstände der Windkraftanlagen zur Wohnbebauung zu vergrößern. Eigentlich wäre eine Kopplung der Mindestabstände an die Anlagengröße wünschenswert. Leider war die Einführung einer solchen Regelung nur bis Ende 2015 möglich. SPD, Linke und Grüne verhinderten dies. Daher muss in Brandenburg nun der pauschale Abstand der Windeignungsgebiete zur Wohnbebauung erhöht werden. Andernfalls werden weiterhin Windeignungsgebiete ausgewiesen, deren Bebauung mit den heute und zukünftig üblichen Riesenanlagen gegen die Lärmschutzvorschriften verstoßen würde. Die Folge wären teure Planungen, Gutachten und Gerichtsprozesse, die am Ende nur Kosten verursachen.

BVB/FREIE WÄHLER fordert daher, den Mindestabstand von Windeignungsgebieten zu Wohnbebauung vorsorglich auf 1.500 Meter zu erhöhen. Ein entsprechender Antrag wird demnächst im Landtag gestellt werden.