BVB / FREIE WÄHLER reicht erneut einen Antrag zur Prüfung der Kreisumlage ein, um die hohen Überschüsse des Landkreisreis zu hinterfragen.
So unternimmt die Kreistagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER Barnim nun bereits einen vierten Anlauf, um die Belastung der Städte und Gemeinden des Landkreises durch die Kreisumlage zu reduzieren. Der durch die Fraktion und den Sachkundigen Bürger erarbeitete Antrag sieht eine Prüfung und Darstellung der Haushaltskalkulation durch die Verwaltung vor.
Die Kreisumlage ist eine reine Fehlbedarfsfinanzierung, die erhoben wird, wenn die eigenen Erträge des Landkreises nicht ausreichen, um seine Aufwendungen zu decken. Erzielt ein Landkreis Überschüsse, so resultieren diese ausschließlich aus zu hoch erhobener Kreisumlage in Verbindung mit zu niedrig geplanten eigenen Erträgen und zu hoch angesetzten voraussichtlichen Aufwendungen.
Mit der Fraktionsvorlage soll nun durch die Kreisverwaltung zum einen bis März geprüft werden, welche Auswirkungen die Absenkung des Hebesatzes von derzeit 43,1% auf 42,1% auf den neuen Haushalt 2020 hätte und zum anderen, wie bei der Festsetzung der Höhe des Hebesatzes der Finanzbedarf der umlagepflichtigen Gemeinden ermittelt und gegenüber den Interessen des Landkreises abgewogen wird.
Selbst dem Brandenburgischen Städte- und Gemeindebund sind die üppigen Finanzreserven der Kreise ein Dorn im Auge. Er regt eine Gesetzesänderung dahingehend an, dass eine rechtlich verbindliche Regelung, wie hoch die Rücklagen der Landkreise sein dürfen, geschaffen wird und fordert die Landkreise mit Blick auf deren üppigen Finanzreserven auf, die Kreisumlagen zu senken.
Im Landkreis Barnim betragen die Rücklagen derzeit über 54 Millionen Euro, obwohl für 2018 ein mit über 40 Millionen Euro aufgelegtes Investitionsprogramm enthalten war und weitere Zuweisungen für 2019 vorgesehen sind. Mit Blick auf die weiter steigenden Überschüsse für die Jahre 2016 und 2017 sollte die Kreisverwaltung nun endlich prüfen, ob ein solch hoher Hebesatz wirklich angebracht ist.