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Erste Klage auf Staatshaftung erfolgreich, Abwasserzweckverbände finanziell unter Druck – Informationsveranstaltungen für Altanschließer in Vorbereitung


Gute Nachrichten für die Altanschließer: Wer sich 2016 an unseren Rat gehalten hat, hat nun deutlich bessere Chancen auf Rückzahlung.

Nach dem ersten Urteil in Sachen Staatshaftung steigen für die Betroffenen die Aussichten. Das von uns empfohlene Vorgehen samt der Musterschreiben hat sich als richtig erwiesen. Die besonders gute Nachricht: Der im Frühjahr 2016 von uns empfohlene Antrag auf Rückerstattung wirkt sich aus Sicht des Amtsgerichts als verjährungshemmend aus und wird vom Gericht zudem als Antrag auf Staatshaftung interpretiert. Wer also im Frühjahr die Rückzahlung mit unserem Musterschreiben beantragt hat, aber zum Jahresende vergaß, einen Antrag auf Staatshaftung zu stellen, hat trotzdem noch den Weg der Staatshaftungsklage offen.

Inzwischen plant Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER) Informationsveranstaltungen, um die betroffenen Altanschließer über die aktuelle Lage, die rechtlichen Möglichkeiten und Aussichten zu informieren. Über die konkreten Termine werden wir informieren.

Presseecho:
Altanschließer-Urteil setzt Zweckverbände unter Druck – MOZ 13./14.05.2017