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Antrag zur Windkraft: 10H-Abstandsregelung für Windräder in Brandenburg einführen und Schallmessungen schneller und realitätsnäher machen

Windkraftanlagen werden immer größer. In den letzten 20 Jahren hat sich so die durchschnittliche Höhe der Anlagen nahezu verdoppelt. 2012 lag die durchschnittliche Nabenhöhe neuer Anlagen in Brandenburg bei 113 Metern. 2015 waren es bereits 133 Meter. Binnen drei Jahren legten neue Anlagen um 20 Meter zu. Samt Rotoren ist eine Gesamthöhe von über 200 Metern heute praktisch der Standard. Entsprechend wächst die Sichtbarkeit und der von den Anlagen bei Wind ausgehende Lärm.

Die Mindestabstände zur Wohnbebauung wurden hingegen nicht ansatzweise in diesem Maße erweitert. Dass bei einer Verdoppelung der Anlagenhöhe der Mindestabstand von 800 Metern auf 1.000 Meter erhöht wird, wird als riesiges Entgegenkommen ausgegeben. Tatsächlich hinkt man der Entwicklung um Jahre hinterher. Dieses Defizit soll durch einen höhenabhängigen Mindestabstand gewährt werden: die sogenannte 10H-Regelung. Sie legt den Mindestabstand auf das Zehnfache der Anlagenhöhe fest und passt sich, anders als starre Abstandsregeln, automatisch an die wachsende Anlagengröße an. Wir haben diese Regelung bereits mehrfach als Antrag im Landtag eingebracht. Die Anträge zugunsten der 10H-Regelung scheiterten bisher jedoch immer am Widerstand von SPD, Linken und Grünen.

Doch es gab im Mai zwei große Neuerungen, die die grundlegende Situation geändert haben:

Die SPD beharrte bisher auf einen massiven Ausbau der Windkraft, Ministerpräsident Woidke stellt diesen Ausbau jedoch inzwischen selbst in Frage – zumindest als Lippenbekenntnis in der Presse, denn real getan hat sich bei den Windkraft-Ausbauplänen der Landesregierung nichts. Weiterhin werden rücksichtslos Wälder geopfert und die Bewohner des ländlichen Raums übergangen, um neue Stellflächen für Windkraftanlagen zu schaffen. Am Planziel einer Verdoppelung auf 10.500 MW auf 2 % der Landesfläche hat sich nichts geändert. Nun könnte die SPD beweisen, dass sie es ernst meint mit dem Abbremsen des zu teuren und unzuverlässigen Ökostroms.

Ein anderes Argument gegen die 10H-Regelung war, dass diese ohnehin bald in Bayern als verfassungswidrig wieder abgeschafft würde. Tatsächlich wurde die 10H-Regelung im Mai 2016 vor Gericht für verfassungskonform erklärt – entgegen den früheren Prognosen von SPD, Linken und Grünen. 

Daher versuchen wir nun einen neuen Anlauf mit einem neuen Antrag: Windkraft – nur mit den Bürgern, nur für die Bürger

Der Antrag enthält zwei Kernpunkte:

1. Die Landesregierung soll sich daher nun im Bundesrat dafür einsetzen, dass die Länderöffnungsklausel für die 10H-Regelung wieder aktiv wird. Dann könnte auch in Brandenburg ein von der Anlagenhöhe abhängiger Mindestabstand zur Wohnbebauung eingeführt werden.

2. Die praktischen Probleme bei der Schallmessung neuer Windkraftanlagen sollen behoben werden. Schallgutachten für neue Windkraftanlagen sollen binnen 3 Monaten vorliegen. Somit soll verhindert werden, dass in bereits übermäßig vom Lärm betroffenen Gemeinden zwischenzeitlich weitere Anlagen genehmigt werden, ehe die Folgen der gerade gebauten Anlagen ermittelt sind. Zudem soll die Messung vorsorglich auf Infraschall ausgeweitet werden. Auch sollen die Bedingungen realitätsnäher sein. Denn bisher wurde oft nur bei geringen Windgeschwindigkeiten gemessen.

Antrag: Windkraft – nur mit den Bürgern, nur für die Bürger