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Mehrheit hat auch 2017 noch kein Geld zurück erhalten – viele Betroffene werden von Rückzahlung ausgeschlossen

Seit geraumer Zeit bemüht sich Bürgermeister Stahl, die Behauptung zu verbreiten, dass die Abwasserbeitragsrückzahlung in Bernau quasi gelöst sei. Alle würden ihr Geld zurückbekommen und dies zeitnah. 

Doch weit gefehlt. Wie sich jetzt zeigt, liegt vieles im Argen.

  1. Noch immer wurden rund 10 Millionen Euro an verfassungswidrig vereinnahmten Beiträgen im Gebiet des WAV Panke/Finow nicht erstattet. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist über 1 Jahr her, weiterhin wurden zwei Drittel der Gelder nicht zurückgezahlt. Von einem Abschluss der Angelegenheit kann also nicht die Rede sein. 
  1. Der WAV hat in der vergangenen Woche begonnen, Schreiben an Neuanschließer zu versenden, aus denen hervorgeht, dass sie ihr Geld nicht zurückbekommen. Laut Aussage des Verbandes wurde der Auftakt in Biesenthal gemacht, weitere Orte folgen. So sollen die Personen, die die Anschlussmöglichkeit nach 1999 bekamen, keine Gelder zurückerhalten. Damit zieht sich der Verband auf die untragbare Position von Innenminister Schröter (SPD) zurück, Betroffene mit Anschlüssen nach 1999 nicht gleich zu behandeln. Obwohl das Bundesverfassungsgerichts keinen Unterschied zwischen Anschlüssen vor und nach 1999 machte und allen einen Erstattungsanspruch zusprach, scheint Bernau dies – wie auch die Landesregierung – ignorieren zu wollen und will die Betroffenen leer ausgehen lassen. Landesweit summieren sich diese Beträge auf rund 200 Millionen Euro. 
  1. Die Zusage Stahls, „alle“ würden ihr Geld zurückbekommen, entpuppt sich somit zeitnah als unzutreffend. Die Unabhängigen kritisieren diese Ungleichbehandlung der Beitragsbelasteten und fordern eine Rückzahlung an alle in voller Höhe noch in diesem Jahr.

 

Péter Vida
Die Unabhängigen