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Die Unabhängige Fraktion startet einen weiteren Vorstoß zur Aufarbeitung der verfassungswidrigen Beitragspraxis im Gebiet des WAV Panke/Finow. Spätestens seit dem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg am 11.02.2016 hat eine neue Ära der Abgabengerechtigkeit im Land begonnen. Denn das Gericht hat klargestellt, dass nicht nur die Altanschließerbeiträge sondern auch die nachveranlagten Neuanschließerbeiträge zurückzuerstatten sind.

Deswegen bringt unsere Fraktion einen weiteren Antrag ein. Dieser sieht vor, dass sich die Bernauer Stadtverordnetenversammlung förmlich bei den betroffenen Bürgern der Stadt für die jahrelange Erhebung verfassungswidriger Beiträge entschuldigt. Denn es ist in einer auf freiheitlicher Rechtsstaatlichkeit fußenden Staatsstruktur schlechterdings unvorstellbar, dass eine jahrelange, rund die Hälfte aller Haushalte im Verbandsgebiet betreffende grob verfassungswidrige Beitragspraxis keine Aufarbeitung erfährt. Zugleich muss der Legendenbildung entgegengewirkt werden, dass man bis Dezember 2015 rechtmäßig gehandelt habe. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Beitragspraxis von Anfang an rechtswidrig, weil verfassungswidrig gewesen ist. Die Unabhängige Fraktion erinnert die Fraktionen von SPD, CDU und Linke daran, dass in einem demokratischen Rechtsstaat auch die Parteien an Recht und Gesetz gebunden sind.

Zugleich müssen die Erkenntnisse des BVerfG und des OVG in eine Beitragspraxis münden, die transparent und nachvollziehbar ist. Verbrauchsabhängige Güter müssen nach Kriterien abgerechnet werden, die zum Gut in einer rationalen Berechnungsrelation stehen. Dies ist bei Wasser und Abwasser nachvollziehbarer Weise der Verbrauch – und zwar nur der Verbrauch.

Ebenso muss die SVV und insbesondere müssen die Verursacher dieser kostspieligen Beitragspraxis jetzt auch Farbe vor den Mietern der Stadt bekennen. Denn die Erhebung, Bearbeitung und Rückabwicklung der Alt- und Neuanschließerbeiträge kostet nach Auskunft des Bürgermeisters die Stadt über 1 Million Euro (das sind nur die Kosten des reinen Verwaltungsaufwandes). Diese Kosten haben nichts mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder irgendwelcher politischen Forderung der Altanschließerbeitragsgegner zu tun. Diese Kosten sind ausschließlich deswegen entstanden, weil die Beiträge erhoben und eingetrieben worden sind. Diese Kosten sollen nun – laut Bürgermeister – auf die Gebühren umgelegt werden. Dies bedeutet: Das beharrliche Festhalten an den Altanschließerbeiträgen – wofür SPD, CDU und Linke verantwortlich zeichnen – führt nun zu einer Gebührenbelastung für alle, also auch für die Mieter. Diese Kosten werden nicht umverteilt oder neu aufgeteilt o. ä. – es sind zusätzliche Kosten, die neu entstanden sind und absolut vermeidbar gewesen wären. Wer jahrelang immer und immer wieder versucht hat, die Mieter mit einer angeblich drohenden Gebührensteigerung gegen die Altanschließer-Bürger in Stellung zu bringen, darf jetzt nicht wegducken. SPD, CDU und Linke müssen Verantwortung für den auf diesem Wege verursachten volkswirtschaftlichen Schaden übernehmen und sich auch gegenüber den Mietern entschuldigen. Denn diese erfahren nun die Gebührensteigerung, vor der man sie immer wieder gewarnt hat. Zynischer Weise kommt diese Gebührensteigerung nur gerade aufgrund des Verhaltens jener, die sie vorgeblich/scheinbar warnen (angeblich schützen) wollten.

Der Antrag wird ausführlich auf der kommenden Dienstagsdemo, den 23. Februar durch den Fraktionsvorsitzenden Péter Vida vorgestellt.

Antrag zur Aufarbeitung der verfassungswidrigen Erhebungspraxis von Kanalanschlussbeiträgen