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Die Unabhängige Fraktion steht im Hinblick auf die kommende Stadtverordnetenversammlung konsequent an der Seite der Altanschließer und warnt vor Augenwischerei.wasserwut2

Die aktuell als Kompromiss diskutierten Anträge halten einer Tiefenprüfung nicht stand und erweisen sich als Sirenengesänge. Obwohl die Vorschläge bereits seit Monaten diskutiert werden, fand eine verlässliche, aufsichtsrechtliche Prüfung nicht statt. Der Antrag zum Abschmelzungsmodell weist in seiner Begründung selber darauf hin, dass er zunächst juristisch geprüft werden solle (so die Einreicher). Zugleich soll dennoch eine Bürgerbefragung über ihn stattfinden. Die Unabhängigen fragen, wie eine verlässliche Befragung über etwas stattfinden soll, dessen rechtliche Machbarkeit völlig ungewiss ist. Die Bürger mit einem auf derart wackeligen Füßen stehenden Antrag zu beschwichtigen, ist aus demokratischer Sicht unverantwortlich.

Der Antrag zum Moratorium ist zugleich aus mehrfacher Sicht unehrlich. Während sich ein Zahlungsaufschub zunächst nett liest, machen die Verfasser erst ganz am Ende deutlich, dass all dies nur gelten solle, „sofern […] keine Verjährung droht“. Ein Abrücken von den Beiträgen ist also nicht vorgesehen, ganz im Gegenteil – man sichert sich in jeglicher Hinsicht ab, um sie sodann später – nach Abklingen der Proteste – erheben zu können. Zugleich ist der Antrag auch nicht ehrlich. Die Kommunalaufsicht hat bereits mit Schreiben vom 02.10.2013 darauf hingewiesen, dass Anträge, die dem Verbandsvorsteher die Bescheidsversendung untersagen sollen, solange unzulässig sind, bis das Beitragsmodell besteht. Die Unabhängigen rufen die Einreicher auf, diesen Umstand, auf den sie im letzten Jahr immer wieder verwiesen haben, nun auch gegenüber den Bürgern nicht zu verheimlichen.

Daher ist der einzig gangbare und nachhaltige Weg ein umfassender Bürgerentscheid. Wer die Bürger befragen will, darf auch nicht davor Angst haben, dass sie entscheiden. Die Unabhängigen bzw. BVB / FREIE WÄHLER werden alles daran tun, bis zur Sitzung der SVV ausreichend Unterschriften für die Durchführung eines Bürgerentscheides einzureichen. Ein zulässiges Bürgerbegehren hindert die Verwaltung und die Stadtverordnetenversammlung nämlich gemäß § 15 Abs. 2 S. 5 BbgKVerf, bis zur Abstimmung eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidungen zu treffen oder Vollzugshandlungen vorzunehmen.

Ein nachhaltiger, den sozialen Frieden der Stadt Bernau wieder herstellender Kompromiss ist nicht zwischen den Parteien zu suchen sondern nur mit den Bürgern zu finden.