Die Unabhängige Fraktion fordert eine endgültige Abstimmung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Gerechter Straßenausbau in Bernau und die Festsetzung des Abstimmungstermins auf den 22. September. Eine weitere Verzögerung ist nicht mehr hinnehmbar und verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Daher erwarten wir bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung am 15. August die längst überfällige Beschlussfassung zur Bekanntmachung des zu folgenden Bürgerentscheids.
Bereits Anfang Mai wurde das Bürgerbegehren eingereicht und weiterhin versucht Bürgermeister Handke, mit vorgeschobenen Gründen die Festsetzung eines Wahltermins zu verzögern. Beim Bürgerbegehren der Linken vergingen zwischen Einreichung der Unterschriften und Erstellung der Beschlussvorlage zur formellen Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens keine 2 Monate. Beim Bürgerbegehren der Unabhängigen sind inzwischen 3,5 Monate verstrichen, ohne dass entsprechende, vom Gesetz vorgesehene Schritte vollzogen worden wären.
Eigentlich ist es die gesetzliche Pflicht des Wahlleiters der Stadt, nach Abschluss seiner Prüfung die Beschlussvorlage zur Festsetzung des Abstimmungstermins von Amts wegen unverzüglich zu erstellen. So geschehen beim Bürgerbegehren der Linken – so nicht geschehen beim Bürgerbegehren der Unabhängigen. Deswegen haben wir nun die Verwaltungsvorlage selbst geschrieben und eingereicht.
Wir fordern, über diese Vorlage abzustimmen, den Wahltermin festzusetzen und somit die fortdauernde Verletzung der Bürgerrechte der Unterzeichner zu beenden.