Keine Entschuldigung, keine Lösung: SPD und Linke blockieren alle Altanschließer-Anträge – Opposition stimmte Überweisung geschlossen zu
Die SPD und die Linke hatten den Tagesordnungspunkt unserer 5 Altanschließer-Anträge in die späten Abendstunden geschoben. Möglichst wenig Presse sollte anwesend sein, wenn unsere Anträge zum Thema Altanschließer auf den Tisch kommen. Damit war eigentlich schon klar, wie die SPD entscheiden würde.
Die einführende Rede hielt Christoph Schulze. Er wies darauf hin, dass das KAG seit 2000 insgesamt 14 Mal novelliert wurde und zwar immer dann, wenn drohte, dass Gerichte die Altanschließerregelungen kippen könnten. Es wurde herumgedoktert, einzelne kritisierte Punkte wurden behoben. Am grundlegenden Problem des KAG änderte sich hingegen nichts.
Urteile wie das 2013 zu den Verjährungsfristen in Bayern zeigten jedoch, dass derartige Verjährungsfristen nicht verfassungskonform sind. Dennoch beharrten die Regierungskoalition und selbst Teile der Opposition nach dem Urteil noch fast drei Jahre auf dem verfassungswidrigen Gesetz. Das Urteil kam daher in Wirklichkeit nicht überraschend. Einige Kommunen haben im Voraus auf eigene Faust gehandelt, die Optionen auf Altanschließerbeiträge bewusst abgelehnt oder sogar rückgängig gemacht. Dennoch wurden wir noch im September verhöhnt und verspottet, als wir die Änderung des Gesetzes forderten.
Die Abwasserfrage ist inzwischen zu einer sozialen Frage geworden. Familien wurden ruiniert, Eigenheimbesitzer zum Verkauf ihres Hauses gezwungen. Das Leben vieler Familien drehte sich nur noch um Bescheide, Fristen, Widersprüche, Klagen und Gerichtstermine. Mit geschätzt 100.000 Haushalten gibt es mehr Betroffene als bei jedem anderen Problem in Brandenburg. Und mit Gesamtbeträgen von 600 bis 800 Milliarden Euro ist es auch aus finanzieller Sicht eines der größten Probleme des Landes.
Dennoch geht die Landesregierung über das Problem hinweg, tut so, als gehe es sie nichts an – siehe das Schreiben des Innenministers vom 18. Dezember 2015. Die Regierung ist die obere Fach- und Rechtsaufsicht, sie muss in ihrer Funktion der Kommunalaufsicht einschreiten und so bürokratischen und juriustischen Aufwand vermeiden, indem sie nun dafür sorgt, dass die Versendung und Vollstreckung verfassungswidriger Bescheide aufhört.
Zudem müssen der soziale Frieden und die Gerechtigkeit im Land gewahrt bleiben. Auch wer aus Unwissenheit oder Glauben an die Verwaltung keinen Widerspruch eingelegt hat, soll sein unrechtmäßig eingezahltes Geld zurückbekommen, denn sonst würde dies das Vertrauen in Regierung, Behörden und Zweckverbände langfristig untergraben.
Innenminister Schröter behauptete, es gebe eine starke Selbstverwaltung und die Landesregierung habe nie die Anweisung gegeben, Altanschließerbeiträge zu erheben. Zitat: „[…]kann ich mir schwerlich vorstellen, das das Innenministeriuem jemals Handlungsanweisungen gegeben hat.“ Vermutlich hat er sich deshalb so wage ausgedrückt, damit er sein Gesicht nicht ganz verliert.
Denn was ließt man nach kurzer Recherche auf der Seite seines eigenen Ministeriums: „Aufgabenträger, die sich für eine vollständige oder anteilige Beitragsfinanzierung entschieden haben, müssen [sic!] auch die Altanschließer zu Beiträgen heranziehen.“ (Klarstellende Hinweise zu irrtümlichen Annahmen zur Altanschließerproblematik – MIK, Anlage zum Rundschreiben vom 8. Februar 2011). Kurzum – nur wer auf 100% Gebührenmodell umstellt, brauchte keine Altanschließerbeiträge zu erheben. Alle anderen erhielten in einem Rundschreiben die klare Anweisung, Altanschließerbeiträge zu erheben.
In der abschließenden Rede von Péter Vida wurden die Aussagen des Inneministers dann auch eine Nebelkerze genannt. Die Landesregierung setze auf eine unnötige Verzögerung. Die Forderung nach mehr Zeit für „tiefgründige Untersuchungen“ seie absurd. Die Anträge waren teilweise bereits in gleicher Form im September gestellt worden. Und wurden damals mit der Begründung, alles seie in Ordnung abgekanzelt worden.
Für die beiden Anträge „Novellierung des Kommunalabgabengesetzes jetzt anpacken“sowie „Verfassungswidrige KAG-Beitragsbescheidung im Land Brandenburg gemäß Bundesverfassungsgericht sofort stoppen“ beantragten die Grünen eine Überweisung in die Ausschüsse. Der Überweisung wurde von der gesamten Opposition zugestimmt. Sie scheiterte jedoch an der Mehrheit von SPD und Linken.
Bei den restlichen Anträgen – „Entschuldigung des Landtages,“ „Unabhängige Rechtsexperten“ und „Abgabe einer Regierungserklärung“ – wurde die Unterstützung aus der restlichen Opposition verhaltener. Doch auch diese Anträge wären ohnehin an SPD und Linken gescheitert.
Fazit: Rot-Rot will die Altanschließerproblematik aussitzen. Doch wie sagte Péter Vida vor einigen Tagen: „Die Demonstranten auf dem Marktplatz können länger demonstrieren als sich so mancher Minister auf seinem Stuhl halten kann.“ Wir werden dran bleiben und alle uns zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um Regierungskoalition und Regierung Druck zu machen.
Presseecho:
Brandenburg Aktuell – 26.01.2016
*Hinweis: Gleicher DPA-Artikel. Die DPA machte aus den von uns kritisierten Altanschließerbeiträgen Abwassergebühren. Die von uns kritisierte Landtagsmehrheit ist die rot-rote Mehrheit.
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