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BVB / FREIE WÄHLER fordert ein Umdenken bei der Abrechnung von Straßenausbaubeiträgen – Steuerliche Anrechnung ermöglichen!

Straßenausbaubeiträge sind in Brandenburg seit vielen Jahren für Eigenheimbewohner ein großes Ärgernis. Die Eigenbeiträge der Anlieger – oft bis zu 90 % der Kosten – sorgen für eine hohe finanzielle Belastung. Deswegen kämpfen unsere lokalen Wählergruppen seit geraumer Zeit für mehr Mitbestimmung beim Anliegerstraßenbau und sparsamere Ausbauparameter.

Noch dazu lassen sich die Ausgaben nicht von der Steuer absetzen. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Nürnberg sind zwar die Arbeitskosten der Handwerker absetzbar, doch die Material- sowie Personalkosten werden von den Kommunen nicht separat ausgewiesen. Und nur letztere sind steuerlich absetzbar. Wird nicht separat ausgewiesen, ist gar nichts steuerlich absetzbar.

Würden die Anwohner den Ausbau selbst vornehmen, könnten sie in der Rechnung die Personalkosten separat ausweisen lassen und diese steuerlich absetzen. Viele würden damit am Ende mehr Geld sparen als durch die oft nur 10 % Zuschuss der Kommune. Angesichts dieser Absurdität sind verwaltungsgerichtliche Klagen auch in Brandenburg nur verständlich.

Denn die jetzige Abrechnungsmethodik erweist sich somit nicht nur als unfair, sondern auch als unnötig teuer für die betroffenen Anwohner.

BVB / FREIE WÄHLER fordert: Es muss Rechtsfrieden geschaffen werden, ehe die Gerichte von Klagewellen überschüttet werden. Die Kommunen sollten durch das Finanzministerium in einem Runderlass angehalten werden, bei den Straßenausbaubeiträgen Personal- und Materialkosten separat auszuweisen. Die Finanzämter sind sodann darauf hinzuweisen, dass die Personalkosten als „Handwerkerkosten“ anzuerkennen und damit absetzbar sind.

Langfristiges Ziel muss die Modernisierung des Kommunalabgabengesetzes samt der Abschaffung der Ausbaubeiträge sein. Bis zur Erreichung dieses Fernziels muss aber die Abrechnung der Kosten endlich und zeitnah gerechter gestaltet werden.