BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fordert Aufklärung im Millionen-Skandal um Ex-Bürgermeister von Fürstenwalde!
Vor einigen Jahren wurde bekannt, dass der damalige Bürgermeister von Fürstenwalde Hans-Ulrich Hengst mit riskanten Spekulationsgeschäften (Zins-SWAP) für die Stadt einen Schaden in Höhe von 13 Millionen Euro verursacht hatte. Nach einer Anzeige ermittelte die Staatsanwaltschaft unglaubliche sechs Jahre gegen Hengst, um zum Ergebnis zu kommen, das Verfahren einzustellen. Die Gründe für die Einstellung sind geradezu grotesk. Unter anderem wird angeführt, dass Hengst mit 67 Jahren schon recht alt für eine Strafverfolgung sei, obwohl er noch 2018 zur Bürgermeisterwahl antrat und heute noch im Amt wäre, wenn er die Wahl nicht verloren hätte.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert weiter, dass die „Schuld der Beschuldigten noch als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ausnahmsweise nicht besteht.“ Aufgrund dieser eklatanten Fehleinschätzung der Staatsanwaltschaft setzte Fraktionsvorsitzender Péter Vida das Thema auf die Tagesordnung des jüngsten Rechtsausschusses. Im Ausschuss behauptete dann ein Abteilungsleiter des Justizministeriums, dass die Stadt Fürstenwalde einer Stellungnahme der Einstellung des Verfahrens sogar zugestimmt habe.
Bei Matthias Rudolph, dem neuen Bürgermeister von Fürstenwalde, löste diese Behauptung ungläubiges Staunen aus. Wer hatte der Staatsanwaltschaft so etwas mitgeteilt? Denn die Stadt Fürstenwalde hatte im Dezember 2021 sogar ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft geschickt, in dem sie ausdrücklich eine Fortsetzung des Verfahrens fordert. Eine Einstellung des Verfahrens macht aus Sicht der Stadt Fürstenwalde auch deshalb schon keinen Sinn, weil sie die Geschädigte ist und parallel zivilrechtlich gegen Ex-Bürgermeister Hengst vorgeht.
Auf Nachfrage einer Zeitung musste das Justizministerium seine Falschaussagen inzwischen korrigieren: Die Aussage des Mitarbeiters sei „nicht zutreffend gewesen“, „Vielmehr hat die Stadt Fürstenwalde Einwände erhoben, die jedoch nicht zu einer Änderung der Entscheidung der Staatsanwaltschaft führten.“ Kurzum: Die Stadt Fürstenwalde will die Ermittlungen, doch die Staatsanwaltschaft stellt sie dennoch ein, obwohl die von ihr gegebene Begründung offensichtlich unhaltbar ist. Zudem führt die Staatsanwaltschaft aus, dass das bisherige Verfahren bereits eine „hinreichende Warnfunktion“ für Hengst gehabt habe. Eine bemerkenswerte Feststellung, dass eine Warnung bei einer solchen Schadensdimension genügen soll.
Zu allem Übel kommt hinzu, dass eine Mehrheit der Stadtverordneten, bestehend unter anderem aus CDU, SPD und Linken, den Ex-Bürgermeister sogar noch protegierte und ihn nach seiner Wahlniederlage 2018 mit einem gut dotierten Posten in einer städtischen Projektentwicklungsgesellschaft versorgte. Diese drei Fraktionen (CDU, SPD, Linke) haben jetzt auch einen Abwahlantrag gegen Bürgermeister Rudolph initiiert und bereits vor zwei Jahren ein Disziplinverfahren beim Landkreis Oder-Spree beantragt, was kurz nach Bekanntgabe des Abwahlantrages nun auch eingeleitet wurde. Während also Ex-Bürgermeister Hengst mit einem Schaden von 13 Millionen Euro straffrei davonkommt, weil er zwar jung genug für einen städtischen Posten, aber vermeintlich zu alt für Strafverfolgung ist, und schützende Hände über ihn gehalten werden, instrumentalisiert die untere Kommunalaufsicht ein Disziplinarverfahren gegen Rudolph, weil dieser u. a. angeblich den Personalrat bei Personaleinstellungen nicht angehört haben soll.
„Personalrat nicht anhören“ gegen „13 Millionen Euro Schaden“. Das erste zu Disziplinarverfahren, das zweite zu Einstellung wegen „Geringfügigkeit“. Dass Bürger Zweifel am Rechtsstaat bekommen, ist angesichts so grotesker Missverhältnisse zu befürchten. Noch heute wirkt der 13-Millionen-Euro-Schaden in der Stadt Fürstenwalde nach. Das Geld fehlt, Projekte können nicht so schnell umgesetzt werden, die Stadt muss sich finanziell einschränken. Aber gegen Bürgermeister Rudolph, der den Finanzskandal von Hengst mit aufgedeckt hat, wird ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Die Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER wird das Thema der illegalen Finanzgeschäfte in Fürstenwalde weiter unter die Lupe nehmen und alle vorhandenen parlamentarischen Mittel nutzen. Außerdem wird der zeitliche Zusammenhang und der inhaltliche Rahmen des Disziplinarverfahrens gegen Bürgermeister Matthias Rudolph Gegenstand der kommenden Sitzungen im Rechts- und Innenausschuss sein. Hierzu wird eine gesonderte Pressemitteilung erfolgen.