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OVG: Zahlreiche Satzungen zu Kita-Beiträgen unwirksam – Rückzahlung der Beiträge droht; rückwirkende Satzungsänderung möglich, aber schwierig 

Für viele Brandenburger Kitas gelten unzulässige Beitragssatzungen – nun drohen in Zehntausenden Fällen Rückzahlungen. (Bildquelle: Lienhard Schulz, Wikipedia)

Das Oberverwaltungsgericht hat den in vielen Brandenburger Kita-Satzungen aufgeführten Bezug auf das Kommunalabgabengesetz für unzulässig erklärt. Entgegen der teilweise verbreiteten Darstellung war diese Entscheidung keine Einzelfallentscheidung, sondern zieht die Rückzahlung aller der betroffenen Kita-Beiträge nach sich. Meist sind die betroffenen Satzungen nur wenige Jahre alt. Anders als im Fall der Altanschließer wären hier rückwirkende Satzungsänderungen möglich, jedoch rechtlich schwierig, so Péter Vida (Rechtsanwalt und Landtagsabgeordneter BVB / FREIE WÄHLER).

Presseecho:
Wirbel um Kita-Gebühren – MOZ 04.12.2017
Nach Urteil zu Kita-Gebühren – Brandenburg will finanziell nicht in die Bresche springen – RBB / RBB inforadio 05.12.2017 (dpa)
Streit um Kita-Beiträge: Politik sieht Land nicht in der Pflicht – Lausitzer Rundschau 05.12.2017 (dpa)