Zweckverbände melden Staatshaftung an
Kleine Anfrage von Iris Schülzke: Abwasserzweckverbände melden Staatshaftung an – Summe über 250 Mio Euro – Antrag soll Rechtssicherheit herstellen
Seit Dezember warnen wir vor den hohen Kosten, die durch die Rückzahlung der verfassungswidrig erhobenen Altanschließerbeiträge entstehen. Während wir von Summen in der Größenordnung von etwa 500 Millionen Euro sprachen, versuchte die Landesregierung das Problem kleinzureden. Auch bei der angeblichen „Lösung“ des Problems zeigte die Koalition, dass sie das Problem unterschätzt. Statt einer ausreichenden Summe wurden für die Rückzahlung der verfassungswidrigen Beiträge nur Kredite von 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Wir hatten schon damals gesagt, dass dies nicht ansatzweise genügen wird. Reagiert wurde nicht.
Nun zeigt die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage unserer Landtagsabgeordneten Iris Schülzke, dass wir mit unserer Schätzung richtig lagen. Schon jetzt haben 25 Abwasserzweckverbände Ansprüche auf Staatshaftung gegen das Land angemeldet. Ein großer Anteil der Abwasserzweckverbände, die die Beiträge erhoben haben – oder auf Druck des Landes erheben mussten –, hat damit von der Möglichkeit der Staatshaftung Gebrauch gemacht.
Auch die Summen zeigen in die von uns vorher geschätzte Richtung: Nur 12 der Verbände bzw. Kommunen, also knapp die Hälfte, haben ihre Ansprüche auch in Euro und Cent beziffert. Und schon diese summieren sich auf 252.208.521,46 € – deutlich mehr als die Kredite von 200 Mio Euro, die von der Landesregierung bereitgestellt werden. Und weitere 13 Abwasserzweckverbände haben noch keine konkreten Summen genannt – darunter auch „Schwergewichte“ wie der „WAZ Panke/Finow“ (Bernau) oder der „Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland“.
Man kann davon ausgehen, dass die Forderungen sich am Ende wohl in der Größenordnung von 500 Millionen Euro bewegen werden. Hinzu dürften erhebliche Prozesskosten kommen – Geld, das im Haushalt nicht vorgesehen ist.
BVB / FREIE WÄHLER hat hierfür einen Antrag für die nächste Plenarsitzung gestellt. Dieser fordert von der Landesregierung mit einem Rundschreiben für Klarheit zu sorgen. Der Umgang mit den Schadensersatzforderungen muss geklärt werden. Zudem muss auf die Zweckverbände zugegangen werden, ehe erhebliche Prozesskosten entstehen, die am Ende der Verbraucher oder Steuerzahler zu tragen hat.
Péter Vida sagte hierzu, dass das Land nicht zwingend alles als Zahlung übernehmen müsse. Hier sind zwischen den Abwasserzweckverbänden und dem Land durchaus ein Kompromiss und eine Mischung aus Darlehen und Zuwendungen der Landes möglich. Auf jeden Fall muss jedoch die Finanzierung der Rückzahlungen geklärt sein. Denn erst dann können diese durchgeführt werden. Und man kann die Betroffenen nicht noch länger warten lassen.
Antwort Landesregierun auf Kleine Anfrage „Rückerstattung von Altanschließer-Beiträgen – Anträge auf Schadensersatz“Antrag „Rückzahlung rechtswidrig erhobener Kanalanschlussbeiträge für alle – Staatshaftung bei verfassungswidrigem Handeln durchsetzen“