Windkraft: Mehr als 1.000 Meter Mindestabstand notwendig!
Wir wollen gegen pauschale Grenze der WKA-Mindestabstände klagen – Koalition sieht keine Notwendigkeit und CDU bricht Wahlversprechen
Im Herbst 2020 hat der Bundestag hinsichtlich der Abstände zu Windrädern eine wesentliche Änderung im Baugesetzbuch vorgenommen. Nach dieser Änderung dürfen die Bundesländer zwar noch Mindestabstände für Windkraftanlagen festlegen, jedoch sind diese Abstände pauschal auf 1000 Meter zur angrenzenden Wohnbebauung begrenzt. Das heißt, das Land Brandenburg dürfte nicht mehr als 1000 Meter Abstandsfläche zu einem jeweiligen Windrad festlegen.
Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion sieht in dieser Regelung einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Die Gefahrenabwehr – etwa von Gesundheitsschäden durch Lärm – ist Kompetenz der Bundesländer. Der Bund darf nicht die Gesetzgebung der Bundesländer aushöhlen. Daher haben wir im Landtag den Antrag gestellt, dass die Landesregierung das Bundesverfassungsgericht anruft. Dieses soll die Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung überprüfen.
CDU wirft Wahlversprechen über Bord
Die Debattenbeiträge der anderen Fraktionen hierzu waren zum Teil abenteuerlich – vor allem die der CDU Fraktion. Diese hatte vor und während der Landtagswahl 2019 vehement die Einführung der „10H-Regel“ gefordert. Das heißt, die 10-fache Höhe des Windrads soll der Mindestabstand zur Wohnbebauung sein. Bei den heute üblichen Windrädern würde das ca. 2.000–2.500 Metern Abstand entsprechen. In der Debatte zeigte sie jedoch, dass sie dieses Wahlversprechen nicht einhalten will. Insbesondere der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Redmann machte bei der Debatte keine gute Figur, als er in seiner Rede argumentierte, dass nun mal nur noch maximal 1000 Meter Mindestabstand zulässig seien und dies auch das Bundesverfassungsgericht nicht überprüfen brauche. Unseren Versuch, die Regel zu ändern, beschimpfte er ohne Begründung als „Tiefpunkt der Plenarwoche“.
Keinerlei Schutz für Streusiedlungen und Einzelgehöfte
Vertreter von SPD, Grünen und auch der zuständige Minister Beermann argumentieren immer wieder damit, dass die betroffenen Anwohner zur Not durch die TA Lärm geschützt seien. Tatsächlich regelt diese nur Lärmimmissionen in ausgewiesene Wohngebiete, nicht für Einzelgehöfte oder die in Brandenburg verbreiteten Streusiedlungen. Auf unsere Nachfrage konnte Minister Beermann dann auch nicht sagen, wie hoch die Grenzwerte für Lärm im Außenbereich sind. Wie hätte er auch, wenn es dort keine Grenzwerte gibt, auf die sich die Bürger berufen könnten …
Zudem wurde bereits in Bernau festgestellt, dass die vorgegebenen Grenzwerte für Wohngebiete selbst bei einer Entfernung des Windrads von 1000 Metern überschritten werden können. Nach der Regelung des Bundes dürfen die Windräder aber pauschal nur maximal 1000 Meter Entfernung zur Wohnbebauung haben. Somit steht diese Regelung im Widerspruch zur TA Lärm, welche übrigens ebenfalls vom Bund erlassen wurde.
Im Ergebnis stimmten vor allem die Koalition aus SPD, Grünen und CDU sowie die Linke gegen unseren Antrag, das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung überprüfen zu lassen. Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion wird ungezügelten Windkraftausbau zu Lasten der Menschen, der Natur und des Artenschutzes nicht hinnehmen. Wir werden weiter für Abstandsgebote kämpfen, die den Lärm- und Gesundheitsschutz sicherstellen. Und diese Mindestabstände werden – wo immer das notwendig ist – auch über 1.000 Metern liegen!