Windkraft: Artenschutz wird über Bord geworfen
SPD, Linke und Grüne wollen Tötungsverbot für geschützte Arten de facto abschaffen, um eigene Windkraft-Genehmigungspraxis zu legalisieren
Am 17.05.2017 wurde im Landtag unser Antrag auf Ablehnung der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes im Bundesrat im Landtag behandelt. Kurz gesagt geht es darum, dass die Novelle das Tötungsverbot gegen geschützte Tiere aufweicht, indem es Ausnahmetatbestände einführt, die praktisch nur der Windkraft zugute kommen. Auch der Bundestag entschärfte diese Regelungen nicht, und so wird wohl am 7. Juli 2017 im Bundesrat die Gesetzesnovelle abgesegnet.
Für BVB / FREIEE WÄHLER sind diese Änderungen nicht hinnehmbar. Kein Bürger hat nach diesen Änderungen verlangt – offensichtlich wurden sie nur im Interesse der Windkraft-Lobby erstellt. Entsprechend beantragten wir, dass der Landtag die Gesetzesnovelle im Bundesrat ablehnt. Hilfsweise beantragten wir die Überweisung in den Ausschuss, falls die anderen Fraktionen das Thema noch besprechen wollen. Doch dies wurde von SPD und Linken abgelehnt, die Grünen enthielten sich – man will sich nicht damit beschäftigen. Die Kritik an der geplanten Aushebelung des Tötungsverbots durch BUND, NABU und die Deutsche Wildtierstiftung will offensichtlich niemand von ihnen hören.
Bei der Abstimmung über den Antrag selbst war es dann die übliche „Windkraft-über-alles“-Allianz aus SPD, Linken und Grünen, die die Annahme des Antrags ablehnte.
Antrag „Aufweichung des Bundesnaturschutzgesetzes im Bundesrat verhindern!“
Einführende Rede Péter Vida
Abschließende Rede Péter Vida