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Bundesrechnungshof übt scharfe Kritik an der planlosen Geldverschwendung des EEG – Positionen und Kritik von BVB / FREIE WÄHLER werden bestätigt

Vor wenigen Tagen hat es Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel abgelehnt, die Verhandlungen zur gleichmäßigen Verteilung der Netzentgelte auf alle Bundesländer fortzusetzen. Laut FAZ will er den Wählern Westdeutschlands die steigenden Kosten nicht zumuten. So müssen die Bürger in Ostdeutschland in Zukunft umso mehr zahlen. Dies traf auf massive Kritik der ostdeutschen Bundesländer. BVB / FREIE WÄHLER hat hierzu einen Antrag beim Landtag eingereicht, über den in der Plenarsitzung im Januar abgestimmt wird

Nun hat auch der Bundesrechnungshof ungewohnt scharfe Kritik an der Energiepolitik der Bundesregierung geübt. Hierzu nur einige Zitate der FAZ:
„Elementare Fragen wie ,Was kostet die Energiewende den Staat?‘ oder ,Was soll die Energiewende den Staat kosten?‘ werden nicht gestellt und bleiben unbeantwortet.“
„Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen genauso konkretisiert, bewertet und quantifiziert werden wie das bereits ausreichend quantifizierte Ziel Umweltverträglichkeit.“
„Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit müssen als begrenzende Faktoren für die Weiterentwicklung der Energiewende wahrgenommen werden.“
 
Damit bestätigt der Bundesrechnungshof erneut, was BVB / FREIE WÄHLER bereits seit 2 Jahren kritisieren. Der Ausbau der erneuerbaren Energien hat in weiten Bereichen die Grenzen des finanziell und technisch Machbaren erreicht. Noch 2010 war die Energieproduktion aus EEG-geförderten Anlagen so niedrig, dass die gesamte Produktion praktisch überall und zu jeder Zeit auch einen Verbraucher fand. Doch inzwischen führt praktisch jedes durchziehende Tiefdruckgebiet zu negativen Strompreisen und millionenschweren Schadensersatzzahlungen für zwangsabgeschaltete Windräder in Nord- und Ostdeutschland. Ohne Speichermöglichkeiten macht der weitere Ausbau schwankender Einspeisung aus Windkraft keinen Sinn und ist reine Geldverschwendung. Doch die Frage nach der Wirtschaftlichkeit des weiteren Ausbaus der Windkraft beantwortete die Landesregierung damit, dass der (mit Subventionen finanzierte!) Ausbauboom ja beweise, dass Windkraft wirtschaftlich sinnvoll sei (siehe Antwort auf Frage 4). 
 
 
Jedem, der unvoreingenommen eine wirtschaftliche Betrachtung vornimmt, kann nur zum gleichen Ergebnis wie der Bundesrechnungshof kommen. Doch noch immer übt sich so mancher Windkraft-Fan oder -Lobbyist in Realitätsverweigerung. Die negativen Strompreise versucht man dann auch noch als Erfolgsmeldung – gar als „Triumph“ – zu verkaufen und sieht die Lösung des Speicherproblems schon in Kürze kommen. Doch die als kommende Lösung angepriesenen Technologien erweisen sich schon bei groben Überschlagsrechnungen als reine Luftschlösser: seien es milliardenteure Methanisierungsanlagen, die mit einem Wirkungsgrad von 30 % für 3 gespeicherte hochsubventionierte Megawattstunden Strom nur 1 Megawattstunde zurückliefern, oder im Meer versenkte Betonkugeln, für die man allein für den im Jahr 2030 in Brandenburg benötigten Speicherbedarf 500 Millionen Tonnen Beton im Gesamtpreis von 25 Milliarden Euro bräuchte und zusätzlich mehrere Stromtrassen zur nächstgelegenen Tiefsee …
 
Kurzum: Man muss dem Fakt ins Auge sehen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien signifikant gebremst werden muss, wenn die Kosten nicht weiter aus dem Ruder laufen sollen. Das erfordert vor allem einen Ausbaustopp der Windkraft in Nord- und Ostdeutschland. Auf Bundesebene sollte das EEG auslaufen – der europäische Emissionshandel erreicht die Ziele der CO2-Reduktion kostengünstiger und würde im Gegensatz zum EEG nicht zu einem immer teurer werdenden ineffizienten Subventionsdschungel führen.

Antwort auf Kleine Anfrage „Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit bei Windkraftanlagen“

 
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