Natur- und Artenschutz dürfen nicht der Windkraft weichen!
Es ist ein trauriges Spiel, das inzwischen in der „grünen“ Windindustrie kein Einzelfall mehr ist. Bedrohte Tiere, die der Ausweisung von Windeignungsgebieten im Weg stehen, verschwinden einfach. Sie werden geschossen oder vergiftet, ihre Horste heruntergerissen oder gleich samt Baum gefällt – nicht nur ethisch verwerflich, sondern auch völlig illegal. Denn § 44 Abs. 1 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes sind da sehr eindeutig: „Es ist verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten […], Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.“Zudem rufen wir die Bevölkerung auf, die Petition gegen die Aufweichung des Artenschutzes zu unterzeichnen.
Zudem fordern wir die Landesregierung auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Aufweichung des Artenschutzes nicht in der derzeit geplanten Form stattfindet.