Mogelpackung: Windenergieanlagenabstandsgesetz bringt vielen Betroffenen nichts
Mogelpackung Mindestabstände – SPD, CDU und Grüne schaffen eine unzureichende Regelung auf Zeit, die für viele Betroffene nichts bringt
Die Initiative der Landesregierung, endlich für Windkraftanlagen einen gesetzlichen Mindestabstand einzuführen, entpuppt sich mehr und mehr als Mogelpackung. Mit maximal 1.000 Metern für Wohngebiete war der Abstand ohnehin nur ein Feigenblatt. Denn Anlagen der heutigen Generation können ohnehin nur unter schweren Einschränkungen näher an geschlossene Wohnsiedlungen heranrücken. Andernfalls drohen wegen Überschreitung der allgemeinen Lärmgrenzwerte für Wohngebiete Drosselungen oder gar Stilllegungen. Für Einzelgehöfte oder Streusiedlungen gelten die Lärmgrenzwerte allerdings nicht. Wer also am meisten Schutz braucht, hat vom neuen Gesetz nichts.
Wie so oft versteckt sich die wahre Intention des Gesetzes im Kleingedruckten. Denn tatsächlich gibt dieses Gesetz ab 1.000 Meter Entfernung für Windkraftanlagen jeder Höhe kaum noch zu verhinderndes Baurecht. Klagen gegen Projekte sollen kaum noch möglich sein. Am Ende setzt die Koalition aus SPD, Grüne und CDU noch eins drauf und ergänzt den Gesetzesentwurf um eine weitreichende Verordnungsermächtigung für die Landesregierung. Die Mindestabstände sind hinfällig, wenn die Ausbauziele der Windkraft nicht erreicht werden. Da die kräftig erhöht werden, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die jetzt als Lösung und als eingelöstes Wahlversprechen gefeierten Regeln wieder wegfallen.
Hierzu der Fraktionsvorsitzende Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER): „Besonders traurig ist das Umfallen der CDU, die noch vor der Wahl wortreich eine 10H Regelung forderte und den Wald besonders schützen wollte. Die Regierung unter CDU-Beteiligung lässt jedoch weiter Windkraftanlagen im Wald bauen. Sie will sie sogar in den bisher geschützten Landschaftsschutzgebieten. Statt verbindlicher, ausreichender Mindestabstände zu jeder Wohnbebauung gibt es eine zeitlich befristete Mogelpackung, die nur für ausgewiesene Wohngebiete gilt.“
Auch der Versuch der Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER, mit einem Änderungsantrag wenigstens den Gesundheitsschutz durch Abstandsregelungen für alle Wohngebäude zu gewährleisten, wurde durch die Koalition verweigert. Die parlamentarische Geschäftsführerin der BVB / FREIE WÄHLER Christine Wernicke dazu: „Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass Landesregierung und Koalition die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum als weniger schützenswert ansieht.“
CDU wirft Wahlprogramm über Bord
Besonders dreist verhielt sich in der Debatte die CDU Landtagsfraktion. Sie versucht die Kritik am unzureichenden Mindestabstandsgesetz so zu verkaufen, als wäre die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion gegen Mindestabstände. Obwohl sie es waren, die alle Aussagen aus dem Wahlkampf über Bord warfen. „Wir wollen verbindliche Abstandsregeln in 10-facher Windrad-Naben-Höhe zu Wohngebieten und den Verzicht auf Windräder im Wald“ hieß es im CDU Wahlprogramm (Zeile 773). Nun bekommen wir eine zeitlich befristete 1.000 Meter-Regel für einige Bürger. Und unter ihrer Regierungsbeteiligung geht der Bau von Windkraftanlagen im Wald weiter und wird sogar noch auf Landschaftsschutzgebiete ausgeweitet.
Windkraftermöglichungsgesetz
Die SPD war derweil begeistert, dass durch das Gesetz der Ausbau der Windkraft noch mehr beschleunigt wird. Die Grünen stimmten zu – Clemens Rostock von den Grünen nannte es sogar wörtlich ein „Windkraftermöglichungsgesetz“. Womit klar wurde, worum es bei dem Gesetz tatsächlich ging.
Zuvor hatte Rostock – der fernab der nächsten Windräder am Stadtrand von Berlin lebt – in der 1. Lesung des Gesetzentwurfes die Bürger in den Einzelgehöften und Splittersiedlungen kritisiert. Sie hätten halt „nicht im Wald bauen“ sollen. Ignoriert hatte er, dass diese Siedlungen und Gehöfte schon seit Jahrzehnten, teilweise Jahrhunderten bestehen. Denn in den letzten 30 Jahren war der Neubau im Außenbereich rechtlich gar nicht möglich. Folglich sind es nicht die Anwohner, die sich den Bedürfnissen der Windkraftindustrie unterordnen müssten, wie die Grünen offensichtlich meinen. Sondern die Windkraft-Planer, die bei ihren Bauprojekten auf gewachsene Strukturen und die Gesundheit der dort seit Jahrzehnten lebenden Bürger Rücksicht nehmen müssen.
Christine Wernicke erörtert unseren Änderungsantrag
Jan Redmann (CDU) kritisiert unseren Änderungsantrag: 1.000 Meter sei das einzige, was machbar sei. Am Folgetag greift er verbal massivst unseren Antrag an, der größere Mindestabstände ermöglichen könnte – ohne zu erklären, warum er diesen Antrag ablehnt.
Péter Vida weist darauf hin dass der Antrag kaum Fortschritte für die Bürger bringt, für die meisten betroffenen gar nicht gilt und daher eigentlich eine Mogelpackung ist.