Im Landtag beschlossener „Gruppenstatus“ bringt wie befürchtet keines der geforderten Rechte
Bei der heutigen Sitzung des Hauptausschusses wurden sämtliche Anträge auf Gewährung von Gruppenrechten abgelehnt. Die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts, welches klare Vorgaben für die Gewährung von Gruppenrechten aufstellten wurden ebenso wie die Sachverständigenanhörung des Hauptausschusses ignoriert.
Wofür würden wir unsere Rechte, die andere Gruppen in anderen Landtagen oder Gruppen im Bundestag gewährt bekommen, wir aber nicht, einsetzen?
Das Recht, namentliche Abstimmungen zu fordern. Wir würden es nutzen, um für die Bürger transparent darzustellen, wenn Abgeordnete im Wahlkreis das Gegenteil von dem versprechen, was sie im Landtag abstimmen (Siehe Kreisgebietsreform, Windkraft, Tagebau, Nachtflugverbot und Lärmschutz am BER…)
Das Recht auf Unterstützung durch den Wissenschaftlichen Dienst des Landtags. Wir würden es nutzen, um leichter Gesetze einbringen zu können. Etwa für mehr Bürgerbeteiligung, die Lösung der Altanschließerproblematik oder verbindliche Mindestabstände für Windkraftanlagen.
Das Recht auf Große Anfragen. Durch sie kann man die Regierung dazu bringen, sich öffentlich vor der Presse mit den Fragen auseinanderzusetzen.
Entsendung von Abgeordneten in 6 Ausschüsse. Dadurch könnten wir ein Auge darauf werfen, was in den Ausschüssen passiert und bei Unstimmigkeiten, Verschwendung und Korruption die Öffentlichkeit informieren. Derzeit sind wir nur in 3 von 13 Ausschüssen vertreten.
Was bekamen wir statt dessen an Rechten? 6 Minuten mehr Redezeit. Ja, das ist alles. Kein Scherz. Ursprünglich sollte es nur eine Minute mehr sein. Aber die Parteien waren gnädig und gaben uns sogar 6 Minuten. Der Öffentlichkeit wurde das mit großem Pomp als unglaubliche Verbesserung verkauft. Und wir als anmaßend hingestellt, weil wir mit diesem „Gruppenstatus“ unzufrieden sind. Der Vorschlag sei aus Sicht von BVB/FREIE WÄHLER nur „dewegen schlecht, weil Sie sich zu 100% nicht durchgesetzt haben!“ (Freudscher Versprecher von Thomas Domress, Linke, zu hören bei 1:44). Einhellig hieß es, es sei ein großartiger Kompromiss.
Linke und Grüne vergaßen in all der „Kompromissfindung“ sogar, dass ihren Parteien im Bundestag 1990 bei wesentlich geringerem Anteil der Abgeordneten weitreichende Gruppenrechte eingeräumt wurden. Aber diese Recht dann im Landtag auch einem Wettbewerber zugestehen? Nein, so weit gehen Fairness, Demokratie und Gleichheitsgrundsatz in diesen Parteien dann doch nicht.
Insgesamt 19 Änderungsanträge zur Geschäftsordnung reichte ich ein, die jedoch mit Ausnahme des letzten allesamt abgelehnt wurden.
Stattdessen gab es dann von der Koalition eine Anhebung der Fraktionshürde auf 5 Abgeordnete. Natürlich nur für solche Abgeordnete, die per Direktmandat in den Landtag einziehen. Also uns. Für Parteien, die üblicherweise per Liste einziehen (5% plus x der Zweitstimmen), bleibt die Hürde natürlich weiterhin bei 4 Abgeordneten. Das ist zwar ein verfassungswidriger Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, aber im Brandenburger Landtag geht auch so was. Gibt es einen besseren Beweis dafür, dass der Landtag eine Gruppe parteiunabhängiger Abgeordneter mit vollen parlamentarischen Rechten braucht?
Wir werden entschlossen dagegen kämpfen, als Abgeordnete zweiter Klasse behandelt zu werden.
Freie Wähler fahren scharfe Geschütze auf – Artikel in der MOZ
Kampf um Chancengleichheit – Artikel in der Lausitzer Rundschau
Mehr Geld, mehr Rechte, mehr Redezeit – Artikel auf RBB*
*Der Artikel ist schlecht recherchiert. Schon der Titel ist irreführend, da wir außer mehr Redezeit keine Rechte erhielten.