Rechtsgutachten der Grünen zu selbst geschaffenen Problemen – Sachverhalt seit Monaten bekannt – Ziel: Demotivation der Wähler
Péter Vida im Gespräch mit Hans-Jürgen Klemm und Rainer Ebeling von der Volksinitiative „Rettet Brandenburg“ im Jahr 2015
BVB / FREIE WÄHLER tritt der neuerlichen Pressekampagne der Grünen gegen das Volksbegehren „Rettet Brandenburg“ entschieden entgegen. Die Grünen behaupten gegenüber der Presse, das Volksbegehren „Rettet Brandenburg“ würde ins Leere laufen. Zudem behaupten sie, die Landesregierung habe die rechtliche Zulässigkeit nicht geprüft. Sie verbreiten in Interviews den Eindruck, das Volksbegehren wäre in Gänze unzulässig. Zu diesen Aussagen und dem zugrunde liegenden Sachverhalt wollen wir hiermit Stellung beziehen.
Die von der Volksinitiative „Rettet Brandenburg“ geforderte 10H-Abstandsregelung für Windkraftanlagen war bis Ende 2015 rechtlich möglich. Die Grünen haben damals jedoch mehrfach die Annahme dieser Forderungen im Landtag abgelehnt. BVB/FREIE WÄHLER hat daraufhin im Landtag Brandenburg im November einen Antrag eingereicht, der einen Einsatz der Landesregierung für die Verlängerung der Länderöffnungsklausel forderte. Im Falle eines erfolgreichen Volksbegehrens/Volksentscheids hätte so die Möglichkeit bestanden, dass es noch umgesetzt werden kann. Doch auch dieser Antrag wurde im November 2015 von den Grünen abgelehnt. Somit sind die Grünen selbst dafür mitverantwortlich, dass die Forderungen nicht vor Ablauf der Länderöffnungsklausel umgesetzt wurden. Zudem ist der Fakt, dass die Forderungen nach einer 10H-Regelung sich nach 2015 nicht mehr umsetzen lässt, den Grünen also mindestens seit November 2015 bekannt. (Zum Hauptartikel Fristverlängerung für 10H-Mindestabstand abgelehnt)
Ebenfalls im November 2015 informierte BVB/FREIE WÄHLER die Initiatoren des Volksbegehrens, dass ein Teil der Forderungen des Volksbegehrens rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist. Die einhellige Meinung unter den Initiatoren war jedoch, das Volksbegehren dennoch durchzuführen. Zum einen ist es durchaus denkbar, dass der Bund im Baugesetzbuch aufgrund der Initiative anderer Bundesländer die Länderöffnungsklausel wieder einführt. Zum anderen ist der Schutz der Wälder vor Bebauung mit Windkraftanlagen (2. Teil des Volksbegehrens) rechtlich weiterhin möglich. Jedoch darf aus juristischen Gründen der Forderungstext im Ablauf Volksinitiative => Volksbegehren => Volksentscheid nicht nachträglich geändert werden. Folglich steht dort unter anderem die rechtlich nach aktueller Gesetzeslage nicht mehr (oder noch nicht) durchsetzbare Forderung nach der 10H-Regelung.
Im Februar haben die Grünen beim Parlamentarischen Beratungsdienst ein 40-seitiges Rechtsgutachten über die Nicht-Umsetzbarkeit der Forderung der 10H-Regelung nach dem 31.12.2015 in Auftrag gegeben – also über einen Sachverhalt, der längst bekannt ist, selbst von den Unterstützern nicht in Zweifel gezogen wird, von den Grünen mitverursacht und im Landtag in Form eines Antrags explizit angesprochen wurde. Und dieses überflüssige Rechtsgutachten veröffentlichen sie während des laufenden – ihnen unbequemen – Volksbegehrens in der Presse. Und sie verbreiten dabei bewusst den Eindruck, das Volksbegehren sei als Ganzes unrechtmäßig. BVB / FREIE WÄHLER kritisiert diesen subtilen Angriff auf ein Volksbegehren als Instrument der direkten Demokratie.
Die Grünen sollten sich entscheiden, ob sie wirklich für die direkte Demokratie sind oder ob sie die Meinung der Bevölkerung nur dann beachten wollen, wenn diese der eigenen entspricht.