Größere Windkraftanlagen bringen mehr Lärm – Abstandsregeln nicht rechtsverbindlich
Die von SPD, CDU und Grünen im Koalitionsvertrag 2019 angekündigte Abstandsregel von 1.500 Metern für vorbelastete Flächen bleibt ein leeres Versprechen. „Der Koalitionsvertrag entfaltet in diesen Verfahren keine rechtliche Wirkung.“, so die Landesregierung wörtlich auf eine aktuelle parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeordneten Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER).
Real gelten in der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim weiterhin nur Mindestabstände von 800 Metern. Während öffentlich von 1.500 Meter Mindestabstand gesprochen wird, ist der reale, rechtsverbindliche und auch praktizierte Mindestabstand nur in etwa die Hälfte dessen. Neue, riesige Windkraftanlagen von bis zu 240 Meter Höhe entstehen daher in den Landkreisen Uckermark und Barnim häufig in weniger als 1.000 Meter Entfernung zur Wohnbebauung.
Die Nähe der immer größer werdenden Anlagen führt zu einer hohen Lärmbelästigung der Anwohner. Doch die lokalen Beschwerden werden im Landesamt für Umweltschutz oft nicht wahrgenommen. Nicht einmal, wenn mit parlamentarischen Anfragen darauf hingewiesen wird – wie im Beispiel des Bernauer Stadtteils Nibelungen. Aktiv wird das Amt laut eigener Aussagen nur, wenn die betroffenen Bürger selbst eine Beschwerde an das Landesamt richten. Dies ist eine frappierende Abkehr von der bisherigen Verwaltungspraxis. BVB / FREIE WÄHLER wird diesbezüglich eine Wiederherstellung der ursprünglichen Praxis, wonach auch Sammelbeschwerden als Grundlage für Maßnahmen dienen konnten, beantragen.
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