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Nach dem Urteil des Brandenburgischen Landesverfassungsgerichts, das die landeseinheitliche Regelung der Fraktionshürden mit 4 Mandatsträgern für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte, obliegt es nun den Kreistagen, eigene Regelungen zu treffen.


Im Landkreis Barnim beeilte sich die Kreisverwaltung unter Offenbarung krasser Defizite im Rechtsstaats- und Demokratieverständnis zu erklären, dass das Urteil des Verfassungsgerichts auf den Landkreis Barnim keine Auswirkung habe, weil hier in der Geschäftsordnung die Fraktionshürde mit 4 geregelt sei. Eine bemerkenswerte Auffassung, der nur wenige etwas abgewinnen können.

Um den Vorgaben des Verfassungsgerichts, dessen Entscheidungen Gesetzeskraft haben, zu genügen und der demokratischen Grundidee der Meinungsvielfalt und ausgewogenen Diskussionskultur mit praktischen Werken zu dienen, wurde nun ein parteien- und fraktionsübergreifender Gruppenantrag eingereicht, der die Senkung der Hürde von 4 auf 3 Abgeordnete vorsieht.

Die Einreicher stimmen darin überein, dass man trotz politischer Differenzen dem anderen Gehör schenken und auch dessen Wähler respektieren muss. Daher freuen wir von BVB / FREIE WÄHLER uns sehr, dass dem Antrag mehrere Kreistagsabgeordnete beigetreten sind. Zu den Unterzeichnern gehören: Dr. Michael Luthardt (MdL, Die Linke), Sabine Schmalz (SPD), René Devrient (SPD), Heinz-Joachim Bona (Grüne), Albrecht Triller (Bündnis für ein demokratisches Eberswalde), Oda Formazin (BFB), Klaus Geißler (BFB), Dr. Heiner Loos (FDP) und aus unseren Reihen Dr. Günther Spangenberg.

Gemeinsam sind wir guter Dinge, dass auf der kommenden Sitzung des Kreistages ein mutiges Zeichen für Demokratie und Vielfalt gesetzt werden kann. Lesen Sie hier den informativen Artikel der Märkischen Oderzeitung.