Die Unabhängigen Bernau und die Kreistagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER ermuntern alle Bürgerinnen und Bürger, die von Altanschließergebührenbescheiden betroffen sind, sich rechtlich zu wehren.
In den letzten Tagen begann der WAV Panke/Finow mit der Versendung der juristisch höchst umstrittenen Bescheide, in denen Zahlungen für vor 1990 errichtete (Ab)Wasseranlagen gefordert werden.
Obwohl derzeit nach massivem Bürgerdruck im Land an einer neuen gesetzlichen Regelung, die die Verjährung zu Gunsten der Betroffenen eindeutig regeln soll, gearbeitet wird, begann der Zweckverband mit dem Bernauer Bürgermeister Handke an der Spitze mit der Versendung der Bescheide. Dies geschieht zu einer Zeit, in der erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rechtsgrundlage seines Handelns bestehen.
Wir ermuntern alle Betroffenen, Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen und verweisen auf die hilfreichen Aktivitäten von Herrn Rechtsanwalt Ulrich Höcke, der als Vorsitzender des Vereins Haus und Grund die Materie bearbeitet.