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BVB / FREIE WÄHLER gegen Müllgebührensatzung – Preisanstieg nicht zu rechtfertigen

Kreistag Barnim

22.11.19

  • Aktion:

BVB / FREIE WÄHLER Barnim wird der geplanten neuen Gebührensatzung zur Abfallentsorgung nicht zustimmen. Ein Quersubventionierung der nun kostenpflichtigen sog. Biotonne kommt einem Zwangsanschluss gleich, der nicht unzulässig ist.

Die Gebühren zur Müllentsorgung sind in den letzten Jahren konstant geblieben, genauso wie auch die anfallende Restmüllmenge der Barnimer Haushalte. Selbst mit der freiwilligen Nutzung der neuen Biotonne und einem Anschlussgrad von 83% sank die Restmüllmenge nicht. Es kamen dafür ca. 20.000 Tonnen neue Bioabfälle hinzu. Dabei wurde der hohe Anschlussgrad nur erreicht, weil unzutreffend erklärt wurde, die sog. Biotonne sei kostenlos. Dabei wurden die für die Abholung anfallenden Kosten einfach in eine Mischkalkulation eingerechnet. Die Folge ist, dass nunmehr Biomüll, der sonst umweltfreundlich kompostiert worden wäre, von Dieselfahrzeugen abgeholt wird.

Nun ist geplant, die Kosten der neuen, jetzt auch offiziell als kostenpflichtig bezeichneten Biotonne in einer für alle gleichen Müllgebühr in Rechnung zu stellen, und zwar unabhängig davon, ob die Biotonne freiwillig weiter genutzt oder auch nicht genutzt wird. Mehr noch, die Gebühr steigt auch um ca. 15 Euro pro Kopf.

BVB / FREIE WÄHLER rechnet der Kreisverwaltung und der BDG durchaus ein teils schlüssiges Konzept an, jedoch muss die Nutzung der Biotonne oder dessen Nichtnutzung auch zu unterschiedlichen Gebühren führen. Eine Umlage auf alle angeschlossenen Haushalte ist aus unserer Sicht unzulässig. Dazu kommt der fehlende Nachweis der Müllreduzierung. Die Restmüllmenge liegt in etwa konstant bei 40.000 Tonnen pro Jahr und ist damit genauso hoch wie in den Jahren zuvor. Dazu kommen neue Entsorgungsfahrten mit Diesel-LKWs, die wiederum den Biomüll gesondert abtransportieren. Statt weniger CO2 wird nun mehr davon produziert, was erkennbar gegen die vorgebliche Null-Emissions-Strategie des Kreises verstößt. Eine gleichzeitige Abholung mit einem modernen Mischfahrzeug erfolgt nämlich nicht.

Eine normale Gebührenanpassung nach 7 Jahren aufgrund Anstiegs der Gehälter, des Preises für Treibstoff und anderer Kosten wäre nachvollziehbar, wenn dem keine Leistungsreduzierungen entgegenstünden. Jedoch wird der Abfuhrrhythmus des normalen Hausmülls leicht reduziert und die Abfuhr von Laub aus dem öffentlichen Raum nun in Gemeinden wie z. B. Schorfheide durch die BDG ganz eingestellt. Dieser muss nun von den Bürgern selbst zu den Wertstoffhöfen gebracht werden.

Deshalb fordert BVB / FREIE WÄHLER zur anstehenden Debatte im kommenden Kreistag die Zurückstellung der geplanten Erhöhungen bei den Gebühren der Müllentsorgung um 2 Jahre und eine Überarbeitung der neuen Gebührensatzung, worin Hausmüll und Biomüll getrennt dem Nutzer berechnet werden und auch dem Konzept der Null-Emissions-Strategie

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