BVB / FREIE WÄHLER mit Gesetzesantrag zur Eindämmung von Spielhallen im Land
BVB / FREIE WÄHLER reicht zur kommenden Plenarsitzung einen Gesetzesantrag zur weiteren Eindämmung von Spielhallen im Land Brandenburg ein.
Der Antrag des Landtagsabgeordneten Péter Vida sieht die Ausweitung der Sperrzeiten und eine zusätzliche Jugendschutzklausel vor. Bei der Novellierung des Spielhallengesetzes vor 5 Jahren sind Landesregierung und Landtag davon ausgegangen, dass die Zahl der Spielhallen deutlich sinken würde. Diese Erwartung wurde nicht erfüllt. Derzeit befinden sich 241 gleichmäßig aufs Land verteilte Spielhallen. Die Zahl derer, die Beratungsangebote der Spielsuchtberatung in Anspruch nehmen müssen, steigt in den letzten drei Jahren an.
Deswegen sieht der Gesetzesantrag vor, dass die verpflichtende Schließzeit von derzeit 3 Uhr bis 9 Uhr ausgeweitet wird auf 1 Uhr bis 10 Uhr. Dadurch sollen die besonders „gefahrgeneigten“ Randstunden eingedämmt werden, um so den Spieldrang zurückzudrängen. Bemerkenswert ist, dass selbst das Land Berlin derzeit eine längere tägliche Sperrzeit hat als Brandenburg. Mit der neu vorgeschlagenen Dauer von 1 Uhr bis 10 Uhr hätte Brandenburg zwar die restriktivste Bestimmung im Bundesgebiet – diese erscheint aber zur Eindämmung von Spielhallentourismus geboten.
Des Weiteren soll durch den Antrag von BVB / FREIE WÄHLER das Spielen am 1. Weihnachtsfeiertag untersagt werden. Derzeit ist dies in Brandenburg noch möglich, was angesichts der hohen Bedeutung dieses Feiertages kaum hinnehmbar ist.
Schließlich wird eine Veränderung der Abstandsregel vorgeschlagen. Hiernach sollen Spielhallen nicht mehr in der Nähe von Kinder- und Jugendeinrichtungen errichtet werden können. Eine derartige Bestimmung gilt auch in Hamburg und es ist nicht erkennbar, warum dies nicht auch in Brandenburg möglich sein soll.
Ziel ist es, die Gefahren von Spielsucht samt der damit einhergehenden sozialen Folgen einzudämmen. Dies muss schon unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten oberste Priorität haben. Ebenso besteht ein erhebliches öffentliches Interesse am Erhalt gewachsener Siedlungsstrukturen.
Lesen Sie den Gesetzesantrag hier.