BVB / FREIE WÄHLER bleibt am Ball: Verkehrsberuhigung für Konrad-Zuse-Straße durchsetzen
BVB / FREIE WÄHLER Bernau lässt nicht locker und unternimmt einen erneuten Anlauf zur Umsetzung von verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Konrad-Zuse-Straße.
Wie erinnerlich, wurde ein entsprechender Antrag bereits Ende 2018 angenommen. Doch bisher hat die Stadtverwaltung geprüft und kam zum Ergebnis, nichts machen zu können bzw. zu wollen.
Seit Langem schon haben Anwohner der Konrad-Zuse-Straße Bedenken, dass die Straße nicht mehr als sogenannte Anwohnerstraße fungiert, sondern in einem erheblichen Maße als Durchfahrtsstraße vieler Kraftfahrer genutzt wird. Auch der LKW-Verkehr, der in dieser Straße eigentlich verboten ist, findet unnachlässig statt. Der Grund dafür ist unter anderem, dass die Verkehrsteilnehmer die Konrad-Zuse-Straße als Verbindungsstraße zwischen der Schönower Chaussee und der Oranienburger Straße bzw. Wandlitzer Chaussee nutzen. Nicht selten kam es zu Verkehrsverstößen verschiedener Art. Daraus resultieren letztlich Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer und eine erhebliche Belastung der Anwohner.
Noch im August 2018 hatte die Stadtverwaltung schriftlich eingeräumt, dass in Bezug auf die Verkehrssituation in der Konrad-Zuse-Straße Handlungsbedarf besteht. Daraufhin wurde die Stadtverwaltung Ende 2018 per Beschluss der SVV auf Grundlage eines Antrages von BVB / FREIE WÄHLER damit beauftragt, Maßnahmen zu Realisierung einer Verkehrsberuhigung zu prüfen. Im Ergebnis einiger Vor-Ort-Termine konnten seitens der Verwaltung jedoch keine geeigneten baulichen Maßnahmen gefunden werden.
Aus Sicht der Antragsteller wurden jedoch bei der Prüfung nicht alle Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung ausgeschöpft. Eine Vielzahl von weiteren Maßnahmen steht zur Verfügung und ist durchaus auch auf der entsprechenden Straße umsetzbar. Lesen Sie den Antrag hier.
BVB / FREIE WÄHLER drängt auf die Umsetzung des mittlerweile 2,5 Jahre alten Beschlusses und wirbt mittels der neuen Vorlage für angemessene Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung.