BVB / FREIE WÄHLER begrüßt Aufhebung des Regionalplanes Wind für Barnim-Uckermark
Die Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER begrüßt die Aufhebung des Wind-Regionalplans durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Damit sind mittlerweile 3 von 5 Plänen gerichtlich außer Kraft gesetzt worden.
BVB / FREIE WÄHLER wirbt seit geraumer Zeit für einen Stopp des weiteren Windkraftausbaus. Für die zunehmenden Windkraft-Überkapazitäten bestehen auch laut Aussagen der Landesregierung auf absehbare Zeit keine Speicherkapazitäten. Dementsprechend erfolgen häufige Abschaltungen der Windkraftanlagen, die über Schadensersatzregelungen des EEG vom Verbraucher teuer bezahlt werden. Die Folge sind steigende Strompreise, ohne dass dies der Umwelt zugutekommen würde. Ganz im Gegenteil: Die Ausweisung von Waldflächen als Windeignungsgebiete und die immer häufiger auftretende Zerstörung von Greifvogelhorsten in zeitlich auffälligem Zusammenhang mit der Antragstellung für Windräder sind eine beunruhigende Entwicklung.
Zugleich braucht es einen kritischen Blick auf die Arbeit der Regionalen Planungsgemeinschaften. Viel zu oft werden die Planungsziele der Landesregierung zum Nachteil der Raumordnung sowie des Landschafts- und Umweltschutzes durchgewinkt. Eine angemessene öffentliche Kontrolle durch die Bürgerschaft ist selten möglich.
Insbesondere tritt BVB / FREIE WÄHLER den Nebelkerzen entgegen, wonach der Sieg vor dem Oberverwaltungsgericht nun dazu führe, dass überall Windräder errichtet werden könnten. Dies ist abwegig. Vielmehr führt dies dazu, dass ein neues, rechtsstaatliches Verfahren eingeleitet werden muss. Der angeblich unkontrollierte Wildwuchs von Windrädern ist schon emissionsschutzrechtlich nicht möglich und wäre nur bei ganz kleinen Windrädern vorstellbar, die aber gar nicht mehr konstruiert werden. Im Übrigen greift ohnehin eine gesetzlich geregelte raumordnerische Veränderungssperre. Die Drohgebärden der Planungsgemeinschaft erweisen sich daher als heiße Luft.
Vielmehr fordert BVB / FREIE WÄHLER eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Neuaufstellung des Planes. Ziel muss es sein, dem Umweltschutz Vorrang zu geben und eine weitere Flächenbeeinträchtigung zu stoppen.