SPD, Linke und Grüne stellen sich bei Gesetzesantrag zu 10H-Mindestabständen für Windkraft quer – Mitbestimmung der Gemeinden nicht gewollt
BVB / FREIE WÄHLER hat auf der jüngsten Landtagssitzung einen Kompromissvorschlag zur Abstandsregelung für Windkraftanlagen eingereicht. Vorgesehen war die Einführung einer 10H-Regel, die unterschritten werden darf, wenn die Gemeinden zustimmen. Damit sollte dem Vorwurf der Verhinderungsplanung und des starren Festhaltens an einheitlichen Abstandsregeln entgegengetreten werden. Zugleich sollen die Gemeinden gestärkt werden, die schon heute durch die Ausweisung von Windeignungsgebieten ihren Beitrag zur Energiewende leisten wollen, dabei aber oft von den Regionalen Planungsgemeinschaften frustriert werden, weil sie die gemeindliche Planungsentscheidung ignorieren. Péter Vida stellte den Antrag in seinem Redbeitrag vor.
Der Gesetzesantrag traf bei der CDU auf Zustimmung, nicht jedoch bei Grünen, SPD und Linken. Hauptargument der Linken und SPD war, dass dies den geplanten Ausbau komplett stoppen würde. Ein unhaltbarer Vorwurf, wenn man sich mit dem Inhalt des Antrages auseinandersetzt. Denn dort steht klar, dass mit Zustimmung der Gemeinden auch innerhalb der 10H-Abstandsregelung gebaut werden kann. Unterschied zu heute: Es kann in diesem Bereich nicht mehr gegen den Willen der Gemeinden gebaut werden. Somit gibt man den Gemeinden ein Stück Selbstbestimmung zurück.
Zumal der geplante Massenausbau auf 10.500 MW ohnehin ökonomisch und ökologisch nicht sinnvoll ist. Es existieren für die zu erwartenden Brandenburger Überschüsse von teilweise über 4.000 MW (entspricht der Leistung von 4 Atomkraftwerken) in windreichen Zeiten keine ausreichenden Speicher. Es sind auch keine geplant, und es wird auch nicht daran geforscht, wie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit bei Windkraftanlagen“ (Drucksache 6/1144) bereits vor Monaten ergab.
Abgesehen von Pumpspeicherwerken und Druckluftspeichern (die aus topografischen, geologischen und ökologischen Gründen nicht in ausreichender Kapazität gebaut werden können) ist aktuell kein biologischer, physikalischer oder sonst wie gearteter Prozess bekannt, der als effizienter Energiespeicher mit hohem Wirkungsgrad in Betracht käme. Die vorhandenen Technologien sind unerschwinglich teuer und unsagbar ineffizient. Aufgrund der Windkraft-Ausbaupläne in anderen Bundesländern ist auch an einen Export durch Netzausbau nicht zu denken – die Überkapazität besteht schon 2020 regelmäßig bei jedem durchziehenden Tiefdruckgebiet in ganz Deutschland. Folglich ist der geplante Massenausbau der Windkraft nicht nur eine unzumutbare Belastung für die Anwohner, sondern auch ökonomisch unsinnig.
Doch das Problem, dass die absehbaren Überkapazitäten an Windkraft mangels Speicher gar nicht verwertet werden können, wurde einfach weggewischt. Heide Schinowsky (Energieexpertin der Grünen) schoss in ihrer Argumentation den Vogel ab. Sie meinte, das wird schon, denn „dem Ingenieur ist nichts zu schwör“. Und als „Ingenieurstochter“ wisse sie das ganz genau. Rede Heide Schinowsky auf RBB, „Ingenieurstochter“ ab 2:40
In seiner Abschlussrede wies Christoph Schulze darauf hin, dass der Landesentwicklungsplan nun ungültig ist und in Folge Windkraftanlagen überall gebaut werden können. Zudem hat er kein Verständnis dafür, dass Vertreter von SPD und Linken in Gemeindevertretungen und Kreistagen so tun, als seien sie für die Einführung der 10H-Regelung, und anschließend im Landtag dagegen stimmen.
Für die Grünen ist der Massenausbau der Windkraft ein ideologisches Prestigeprojekt. Für SPD und Linke ist er ein Weg, Subventionen ins Land zu ziehen und sich auch auf Kosten der Bevölkerung trotz starren Festhaltens an der Braunkohle ein Öko-Image zuzulegen. Ob die damit finanzierten Projekte Sinn machen war somit für die drei Parteien nicht relevant – ihre Meinung stand fest. Somit lehnten SPD, Linke und Grüne die 10H-Regelung geschlossen ab – entgegen den Anträgen und Resolutionen vieler Orts- und Kreisverbände von SPD und Linken. Zu den von Péter Vida ins Feld geführten gesundheitlichen Auswirkungen schwiegen sich die Windkraft-Koalitionäre aus.
Auch die Bürgerbeteiligung hebelte man mit diesem Spiel aus. Denn die erfolgreiche Volksinitiative „Rettet Brandenburg“ ist zeitlich nicht in der Lage, ein anschließendes Volksbegehren zur 10H-Regelung noch vor Ablauf der Frist für die Länderöffnungsklausel am 31.12.2015 abzuschließen, um den Landtag zur Annahme des Gesetzes zu bewegen.
Deshalb stellten wir den Entschließungsantrag, die Landesregierung zu beauftragen, sich im Bundesrat für die Verlängerung der Frist einzusetzen. Doch auch dieser wurde abgelehnt. Wieder einmal ignoriert die Landesregierung die Bevölkerung und behindert absichtlich die Volksinitiativen. Rot-Rot und leider auch Grün haben gezeigt, dass ihre vor Ort in den Kommunen gemachten Versprechungen gegenüber Bürgerinitiativen, sie zu unterstützen, nichts wert sind. Denn im Landtag, wo die Entscheidungen getroffen werden, stimmen sie alles nieder.
Redebeitrag Péter Vida auf RBB
Abschließender Redebeitrag Christoph Schulze auf RBB
Windkraftgegner scheitern im Landtag – Artikel MOZ vom 25.09.2015