Der Bürgerentscheid Gerechter Straßenausbau in Bernau wird definitiv am 20. Oktober stattfinden. Das Innenministerium des Landes Brandenburg hat mitgeteilt, dass es seine Prüfung einstellt hat und die von der Kreisverwaltung angestellte Überlegung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens mitträgt.
Zugleich hat das Innenministerium dem Bürgermeister freigestellt, den Beschluss zur Zulässigkeit zu beanstanden. Da aber die Beanstandung erneut durch die Kommunalaufsicht geprüft werden hätte können und diese bereits angekündigt hatte, an ihrer Auffassung, wonach alles zulässig ist, festzuhalten, knickte Handke nun ein. Er teilte mit, eine Beanstandung nicht vornehmen zu wollen. Er weiß ohnehin, dass er damit nur eine weitere Verzögerung, aber keine Verhinderung, erreicht hätte.
Nach einem rund einjährigen juristischen Kampf hat Handke nunmehr dreimal durch den Landkreis und nun auch vom Land Schwarz auf Weiß mitgeteilt bekommen, dass seine angeblichen Bedenken unbegründet sind. Damit wird ganz öffentlich erkennbar, dass es dem Bürgermeister die ganze Zeit nur um eine Verschleppung hin zu einem Abstimmungstermin nach der Bundestagswahl ging.
Doch damit lassen wir ihn nicht so einfach davonkommen. Denn Handke wurde durch die Kommunalaufsicht bereits frühzeitig mitgeteilt, dass man das Bürgerbegehren für zulässig erachte. Die durch die absichtlich herbeigeführte Verzögerung entstehenden Zusatzkosten von rund 40.000 Euro hat somit er allein zu verantworten. Daher werden die Unabhängigen in den kommenden Tagen prüfen, inwiefern die Stadt Bernau, vertreten durch die Stadtverordnetenversammlung, eine persönliche Haftung gegen Herrn Hubert Handke geltend machen kann. Moralisch trägt er auf jeden Fall die Verantwortung für diese Zusatzausgaben.