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BVB / FREIE WÄHLER protestiert gegen die Sendepraxis des RBB zur Brandenburger Landtagswahl. Der öffentlich-rechtliche Sender verstößt dabei in schwerer Form gegen den Auftrag aus dem Staatsvertrag zur angemessenen Darstellung der politischen Kräfteverhältnisse und das Neutralitätsgebot.

So veranstaltet der RBB am 20. August eine der bedeutendsten Medienevents anlässlich der Landtagswahl: Die als „Wahlarena“ bezeichnete Podiumsveranstaltung der Spitzenkandidaten. Hierzu wird BVB / FREIE WÄHLER jedoch nicht eingeladen. Obwohl die politische Vereinigung gem. § 24 Abs. 4 BbgLWahlG im Landtag vertreten ist, darf Spitzenkandidat Péter Vida nicht teilnehmen. Die nicht im Landtag vertretene FDP hingegen ist Teil der Veranstaltung. Erstmals wird somit bei einem öffentlich-rechtlichen Sender anlässlich einer Wahl eine Podiumsdiskussion durchgeführt, an der der Vertreter einer im Landtag vertretenen Kraft nicht teilnehmen darf, der Vertreter einer im Landtag nicht vertretenen Partei hingegen schon.

Dabei begründet der RBB diese redaktionelle Entscheidung mit aktuellen Umfragewerten. Dies ist aus mehreren Gründen unzulässig. Zum einen handelt es sich dabei um private Meinungsforschungsinstitute, während die Vertretung im Landtag der durch Wahlen repräsentierte Wille der Bevölkerung, mithin ein öffentlich-rechtlich nachprüfbarer Fakt ist. Zum anderen blendet der RBB völlig aus, dass BVB / FREIE WÄHLER bei der Kommunalwahl im Mai mit 6,3% merklich besser abgeschnitten hat, als es die Umfragen vorhersagten und dabei sogar deutlich vor der FDP (4,9%) lag. Bei den Landratswahlen im Jahr 2018 trat BVB / FREIE WÄHLER in 3 Landkreisen an und erzielte ein Durchschnittsergebnis von 13,5%, die FDP trat nirgendwo an. Seit der letzten Kommunalwahl sind wir in allen Kreistagen und kreisfreien Städten vertreten und stellen 44 Direktkandidaten in 44 Wahlkreisen. BVB / FREIE WÄHLER ist zugleich Initiator mehrerer erfolgreicher Volksinitiativen, die die Regierung zum Handeln zwangen. Uns also die landespolitische Relevanz abzusprechen und somit nicht einzuladen, ist mehr als abwegig.

Daher stellt das Vorgehen des RBB einen schwerwiegenden Eingriff in die Wahlfreiheit der Bürger und die Chancengleichheit der Opposition dar. BVB / FREIE WÄHLER fordert einen fairen Umgang mit politischen Minderheiten und eine rechtsstaatliche Wahrnehmung des Sendeauftrages. Wir lassen uns nicht ausgrenzen! Hinzu kommt, dass der RBB schon jetzt täglich für die Wahlarena mit „den Spitzenkandidaten“ wirbt, bei denen BVB / FREIE WÄHLER nicht vorkommt. Damit verfestigt der öffentlich-rechtliche Sender den Eindruck, es gäbe nur jene „6 Spitzenkandidaten“ und lässt dabei eine im Landtag vertretene und landesweit präsente politische Kraft völlig unter den Tisch fallen. Die Nachteile für den Wahlkampf und die kommende Wahl sind offenkundig.

Der RBB wies die von BVB / FREIE WÄHLER erhobenen Beschwerden brüsk zurück und sprach uns die entsprechende landespolitische Relevanz ab. Im Übrigen dürften wir uns nicht beschweren, weil ja in anderen Zusammenhängen über uns berichtet werde. Sollte der RBB von diesem Standpunkt und der entsprechenden Sendeplanung nicht bis kommende Woche abweichen, wird BVB / FREIE WÄHLER Klage auf Zulassung zur Wahlarena erheben. Das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren würde noch rechtzeitig entschieden werden können.

Es ist erschütternd, dass mit solchen Maßnahmen eine basisdemokratische Kraft als Netzwerk von Bürgerinitiativen und Wählergruppen aus der politischen Mitte des Landes ausgegrenzt wird. Wir hoffen, dass der RBB zur Ebene der Chancengleichheit und Fairness zurückfindet.