Fahrstrecke der UVG wird nicht erhöht, sondern um 500.000 km gekürzt – BVB / FREIE WÄHLER kritisiert Ausdünnung ÖPNV im ländlichen Raum
Am 05.10.2016 beschloss der Kreistag Uckermark mit Beschluss BV/564/2016 mehrheitlich, für die Uckermärkische Verkehrsgesellschaft mbH (UVG) im Jahre 2017 3,9 Mio. Euro als Zuschuss für Beförderungsangebote zur Verfügung zu stellen. Zuvor hatte die CDU-Fraktion noch mit einem Änderungsantrag versucht, die Auswirkungen der geplanten finanziellen Kürzung für die Region erst mal zu ermitteln, der aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im SPD-dominierten Kreistag gescheitert war. Für das Jahr 2016 waren mit Beschluss im Jahre 2015 der UVG 2,35 Mio. Euro zur Verfügung gestellt worden.
Allerdings wurden die fehlenden Mittel der UVG in den vergangenen Jahren nicht durch Nachträge des Kreistages, sondern durch eine Entnahme aus der Rücklage der UVG ausgeglichen, die so immer weiter aufgezehrt wurde. Die Zahlen für die letzten Jahre:
– 2011 Verringerung des Eigenkapitals um 763.000 EUR
– 2012 Verringerung des Eigenkapitals um 107.000 EUR
– 2013 Verringerung des Eigenkapitals um 1.305.000 EUR und
– 2014 Verringerung des Eigenkapitals um 845.000 EUR
Somit können die aktuellen 3,9 Mio. Euro nicht – wie in der Kreistagssitzung dargestellt – als wesentliche Erhöhung angesehen werden, sondern nur als Ausgleich für Kapitalverluste der letzten Jahre. Die UVG hatte einen Zuschuss von 4,6 Mio. Euro für 2017 beantragt. Der Fehlbetrag von 700.000 Euro entspricht etwa 500.000 einzusparenden Fahrkilometern. Diese Kilometer-Einsparung wird sich nun im neuen Fahrplan widerspiegeln, wobei der Schülerverkehr nicht reduziert werden soll. Also ist die Streckenreduzierung nur beim außerschulischen Busverkehr möglich. Den Gemeinden ist erst nach dem Kreistagsbeschluss eine Präsentation zur Verfügung gestellt worden und nicht vorher. So hätten in den Ortsbeiräten aufgrund von deren Kenntnis der örtlichen Situation sicher optimalere Streckenreduzierungs-Lösungen zu weniger Benachteiligung der betroffenen Bürger gefunden werden können. Nun ist der Landrat mit der Erstellung eines neuen Fahrplanes beauftragt und nicht die fachlich dafür kompetentere UVG mit den betroffenen Kommunen. Hier muss man nach dem Sinn dieser Aufgabenzuordnung fragen.
Der Uckermark als strukturschwacher Region wird mit diesen Einsparungen ein weiterer Lebensnerv genommen. Der öffentliche Nahverkehr ist nicht nur für ältere Anwohner und den Tourismus wichtig, sondern auch für die vielen Berufspendler. Wer einmal auf das Auto umgestiegen ist, der wird auch dabei bleiben oder die Gegend ganz verlassen. Und weniger per Bus erreichbare Orte sorgen für weniger Fahrgäste auf Anschlussstrecken von Bus und Bahn. Die rechtfertigen dann weitere Streckenreduzierungen in den nächsten Jahren, womit dann eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt ist. Dass diesem Einspartrend bei der ohnehin schon schlechten Schienenanbindung auch die Busverbindung nach Stettin geopfert wird, verschlimmert das ganze Desaster nur noch.
Der öffentliche Nahverkehr ist ein wichtiger Baustein der kommunalen Daseinsvorsorge, und diese Entscheidungen werfen bei uns viele Fragen auf. Warum wurden die Gemeinden in die Planungen nicht mit einbezogen und vor vollendete Tatsachen gestellt? Warum wurde überhaupt ein neuer Fahrplan mit Kürzungsabsicht in Auftrag gegeben? Warum wird in einer ländlichen und strukturschwachen Region am Nahverkehr gespart und die Region so für Zuzügler unattraktiv gemacht? Lässt sich dies mit dem Verfassungsziel des Erhalts gleichwertiger Lebensbedingungen vereinbaren, wenn Teile der Uckermark vom Busverkehr abgekoppelt werden? Mit der Kleinen Anfrage „Ausdünnung des Busverkehrs in der Uckermark“ will Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER) diese Fragen nun klären.
Wir als BVB / FREIE WÄHLER werden alles dafür im Landtag tun, dass der Verfassungsauftrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse auch in der Uckermark umgesetzt wird.
Presseecho:
Öffentlicher Personennahverkehr – Leerstellen im Fahrplan – MAZ 08.12.2016