Altanschließer: Wichtige Frist für Staatshaftung steht an!
Frist für Staatshaftung läuft am 17. Dezember 2016 aus – Betroffene Bürger mit bestandskräftigen Bescheiden sollten rechtzeitig Widerspruch einlegen
Am 17. Dezember 2015 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht zwei Entscheidungen, in denen die rückwirkende Erhebung von Anschlussbeiträgen im Land Brandenburg für verfassungswidrig erklärt worden ist. Bei vielen Betroffenen nährten diese Beschlüsse die Hoffnungen, dass damit ein nahezu 20-jähriger Rechtsstreit zum Ende gekommen ist. Doch weit gefehlt.
Bisher sind kaum verfassungswidrige Bescheide aufgehoben, das zu Unrecht kassierte Geld ist nur in wenigen Fällen erstattet worden. In Mengen werden die Anträge der Betroffenen zur Aufhebung der verfassungswidrigen Bescheide abgelehnt, mit dem Verweis darauf, dass die Verbände die Aufhebungen nicht finanzieren können. Doch genau das ist eine Umkehr der Gründe, die in Karlsruhe dafür gesorgt haben, dass die Brandenburger Betroffenen gewonnen haben. Denn Karlsruhe stellt eindeutig fest, dass der Vertrauensschutz und die Rechtssicherheit des Einzelnen deutlich höher zu bewerten sind als die fiskalischen Interessen der Verbände.
In Brandenburg haben die Betroffenen noch eine weitere, sehr wichtige Frist zu beachten. Hier gilt nämlich noch das Staatshaftungsrecht der DDR. In Brandenburg und Thüringen ist dies Landesgesetz und soll den Bürger vor schuldhaften Schäden der Behörden bewahren. Eventuell dem Bürger entstandene Schäden aus dem Handeln der Behörden sind dem Bürger in Geld zu ersetzen.
Wichtig für die Betroffenen: Das Staatshaftungsrecht gilt auch bei bestandskräftigen Beitragsbescheiden. Dieser Weg empfiehlt sich also insbesondere für Betroffene mit bestandskräftigen Bescheiden in Abwasserzweckverbänden, die diese nicht zurückzahlen wollen.
Was ist zu tun? Der Betroffene muss einen Antrag stellen. Hierfür ist die einjährige Frist für die Anmeldung von Schadensersatzansprüchen zu wahren, es ist wichtig, diese Ansprüche bis einschließlich 17.12.2016 angemeldet zu haben. Empfänger des Anmeldeantrages ist der den Bescheid erlassende (Wasser- bzw. Abwasserzweck-)Verband. Ob die Betroffenen Ihre Ansprüche nach der Anmeldung auch per Gericht durchsetzen werden, ob Klage erhoben werden wird, entscheidet sich im kommenden Jahr.
Als Anlage haben wir für Sie Muster vorbereitet (beide Anträge sind gleichzeitig zu nutzen):
2. Muster / Formulierungshilfe für die Anmeldung von Schadensersatz (Word)
Falls Sie kein Microsoft Word besitzen, finden Sie hier die Muster / Formulierungshilfen noch einmal als PDF:
2. Muster / Formulierungshilfe für die Anmeldung von Schadensersatz (PDF-Dokument)
Presseecho:
Verband: Zehntausende Altanschließer fordern Schadenersatz – PNN 15.12.2016
Zehntausende Altanschließer fordern Schadenersatz – MAZ 15.11.2016
Zehntausende Altanschließer fordern Schadenersatz – MOZ 15.12.2016
Neue Altanschließer-Klagewelle droht Zehntausende könnten Schadenersatzansprüche anmelden – Lausitzer Rundschau 16.12.2016
Abwasserbeiträge: Musterschreiben vorgelegt – dpa (unter anderem abgedruckt in Lausitzer Rundschau, Berliner Zeitung, PNN, …) – 15.11.2016
Freie Wähler legen Musterschreiben für Altanschließer vor – RBB 15.11.2016