Schallende Ohrfeige aus Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht bestätigt Freie-Wähler-Position
BVB / FREIE WÄHLER: Landesregierung muss jetzt Sonderfonds auf Rückzahlung an alle betroffenen Altanschließer auflegen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung den Altanschließern erneut einen krachenden Sieg verschafft. In unmissverständlichen Worten hat das höchste deutsche Gericht den Zweckverbänden wieder einmal rechtswidriges Verhalten attestiert.
Das Bemerkenswerte: Der Beschluss bezieht sich exakt auf die Fallgruppe von Betroffenen, für die BVB / FREIE WÄHLER in der jüngsten Landtagssitzung vor gerade einmal zehn Tagen beantragt hatte, die Rückzahlung auf den Weg zu bringen. Während der SPD-Abgeordnete Noack erklärte, das Ganze sei „aufgewärmte Kost“, „nichts Neues“ und „überflüssig“, führte auch Innenminister Stübgen (CDU) aus, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Wie nahezu immer in Altanschließerfragen folgte auf den Hochmut der juristische Fall.
Andreas Noack nennt das Problem tausender Brandenburger „Aufgewärmte Kost“
Innenminister Stübgen sieht – wie stets in Sachen Altanschließer – keinen Handlungsbedarf
Hintergrund
Konkret ging es um Verbände, die meinten, sich durch Neustrukturierungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entziehen zu können. Hierzu gehören laut Auskunft der Landesregierung der Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband, der Trink- und Abwasserzweckverband Luckau, der Wasser- und Abwasserzweckverband Nieplitz sowie der große Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband. Doch ein ähnliches Vorgehen ist auch aus anderen Verbänden (z. B. WSE Strausberg-Erkner) berichtet worden.
Das Bundesverfassungsgericht stellt dabei fest, dass das Gebaren der Verbände und die zustimmende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bereits gegen die Bindungswirkung des richtungsweisenden Beschlusses aus 2015 verstößt. Das bedeutet nichts Anderes, als dass bereits seit 2015 den Verbänden und Brandenburger Gerichten klar hätte sein müssen, wie die damalige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anzuwenden war. Nicht nur, dass die Altanschließerbescheide zwischen 2011 und 2015 rechtswidrig erlassen wurden, auch die mittlerweile seit sechseinhalb Jahren währende Nichtzurückzahlung trotz Kenntnis der Entscheidung aus 2015 war und ist falsch. Es kommt selten vor, dass das Bundesverfassungsgericht den Behörden und nachgeordneten Gerichten nochmal per Beschluss bescheinigen muss, wie eine lange zurückliegende Entscheidung zu verstehen war. Damit wird auch klar, dass die Behauptung von Innenminister Stübgen, wonach die Verbände es nicht besser wissen konnten, nicht stimmt.
Das Bundesverfassungsgericht führt weiter aus, dass die Beitragspraxis „mit den Grundsätzen der Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit der Rechtsordnung als Garanten einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung nicht zu vereinbaren [ist]“. So liege ein Verstoß gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes vor. Diese Feststellung ist eine schallende Ohrfeige für die hochmütige Verweigerung der Rückzahlungen.
Tricks der Verbände müssen endlich ein Ende finden
Es ist an der Zeit, dass die verfassungswidrige Praxis mit all den Ausreden und Tricks der Verbände endlich ein Ende findet. Die Frustration der Anschlussnehmer muss aufhören. Weder unter rechtsstaatlichen noch sozialpolitischen Gesichtspunkten ist der bisherige Umgang hinnehmbar. Die Bürger warten teilweise seit mehr als zehn Jahren auf die Erstattung. Dieser Umgang muss endlich abgestellt werden.
Deswegen fordert BVB / FREIE WÄHLER von der Landesregierung die Auflegung eines Sonderfonds zur sofortigen Rückzahlung. Betroffene sind zumeist Senioren und Familien, sodass ein Beitrag zum sozialen Frieden mehr als geboten ist. Die Altanschließer-Odyssee muss endlich ein Ende finden. Weitere Klagen sind nicht mehr zumutbar. Jedes Mal bestätigen die Entscheidungen des höchsten Gerichts die Position der Betroffenen, die auch BVB / FREIE WÄHLER zum Inhalt von Anträgen im Plenum gemacht hat. Dennoch wird es regelmäßig durch die Regierung beiseite gewischt. So kann man mit den Beitragsbetroffenen nicht umgehen.
Die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist eine erneute Bestätigung der von BVB / FREIE WÄHLER seit Jahren vertretenen Position. Wir werden daher weitermachen und kämpfen um die Rückzahlung aller rechtswidrig erhobenen Beiträge. Die Landesregierung täte gut daran, endlich – nach über zehn Jahren – einen großen Schritt in Richtung sozialen und Rechtsfrieden zu gehen. Hätte man frühzeitig auf die Altanschließer-Bürgerinitiativen und BVB / FREIE WÄHLER als ihr Sprachrohr gehört, wären viele Prozesse erspart geblieben.