Abkassieren durch Waldumwandlung
Immer mehr Bürger werden in Brandenburg willkürlich gezwungen, rückwirkend Geld für eine „Waldumwandlung“ ihrer Grundstücke zu zahlen
Aus der Gemeinde Borkwalde und weiteren Gemeinden ist uns berichtet worden, dass die Brandenburger Forstbehörden Baugrundstücke nachträglich zu Waldgebieten erklären. Was dabei Wald ist, legt die Forstbehörde mit eigenen Karten selbst fest. Auf dieser Grundlage werden Anträge auf Waldumwandlung samt Zahlungen für Ersatzpflanzungen eingefordert.
Als Begründung für den Waldstatus werden selbst einzelne Pflanzen herangezogen, unabhängig davon, dass die Grundstücke im Innenbereich weder im Katasteramt noch in den Bebauungsplänen der Gemeinden als Wald ausgewiesen sind. Selbst in Wohngebieten, für die bereits im Rahmen der Ausweisung Ersatzpflanzungen vorgenommen wurden, wird den Bürgern mit Abriss ihrer Wohnhäuser oder Strafen von bis zu 100.000 Euro gedroht. Die Bürger werden so gezwungen, einen Antrag auf Waldumwandlung zu stellen, ohne zu wissen, welche Kosten auf sie zukommen – für Häuser, in denen sie seit Jahren oder Jahrzehnten leben.
Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER) stellte hierzu im Landtag eine mündliche Anfrage. Doch für Landwirtschaftsminister Vogelsänger ist alles rechtens und muss sogar auf alle Grundbesitzer angewendet werden, auch wenn diese schon seit Jahrzehnten dort wohnen. Zitat Minister Vogelsänger: „Und es ist nun mal so, dass mitunter Wald in Anspruch genommen wurde über Jahrzehnte. Und das muss abgeglichen werden mit der Forstgrundkarte Waldflächen und auch mit dem Datenspeicher Wald.“ Also mit Karten, die die Forstbehörde selbst erstellt und die im Widerspruch zu den Karten der Katasterämter und Flächennutzungspläne stehen.
Obwohl sich nichts ändert, werden den Bürgern plötzlich für Jahre oder Jahrzehnte zurückliegende Bautätigkeit oder Grunderwerb rückwirkend Kosten aufgezwungen. Dabei sollte eine Waldumwandlung – wenn überhaupt – im Rahmen der Baugenehmigung von den Behörden verlangt werden. Falls die Behörden dies nicht getan haben, ist dies nicht den Bürgern anzulasten. Nun nach Jahrzehnten rückwirkend hohe Rechnungen aufzumachen, um die Kassen der Forstbehörden zu füllen, verstößt gegen Bestands- und Vertrauensschutz der Grundeigentümer. Parallelen zum Thema der willkürlichen Altanschließerbeiträge sind offensichtlich.
Gefährdet ist dabei nahezu jeder Grundstücksbesitzer. Denn man muss nicht mal ein Grundstück in einem Wald haben. Es reicht auch, wenn man Bäume auf dem eigenen Grundstück wachsen ließ oder einfach nur ein Wald angrenzt. Auch hierfür wurde angekündigt, jeden Fall unter die Lupe zu nehmen und abzukassieren. Zitat Minister Vogelsänger: „Und es gibt den einen oder anderen Bürger im Land Brandenburg, der auch Waldflächen in Anspruch nimmt, weil es grenzt an sein Grundstück. Das muss alles abgeklärt werden.“
Was dabei Wald ist, legen die Forstbehörden sehr großzügig und kreativ zu ihren eigenen Gunsten aus. In Potsdam wurde ein Baumstreifen zum Wald erklärt und somit die Kommune für einen geplanten Kindergarten abkassiert. In Borkwalde hatte eine Anwohnerin in den letzten 13 Jahren auf ihrem zuvor nur aus Rasen bestehenden Grundstück die Bäume einfach wachsen lassen. Für die Forstbehörden in beiden Fällen klar: eindeutig umgewandelter Wald, für den eine Umwandlung beantragt und eine Ersatzzahlung geleistet werden muss!
BVB / FREIE WÄHLER wird dem Vorgehen nicht tatenlos zusehen. Die Öffentlichkeit wurde in der Pressekonferenz vom 23.05.2017 informiert. Sollte die Landesregierung sich weigern, das Verhalten der Forstbehörden zu ändern, werden wir Anträge im Landtag einreichen.
Abkassieren durch Waldumwandlung in Brandenburg – Mündliche Anfrage im Landtag vom 22.05.2017
Presseecho:
rbb-Inforadio 23.05.2017 (nicht online verfügbar)
Nagelneue Häuser sollten abgerissen werden – MAZ 30.05.2017