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Neues Rechtsgutachten bestätigt: Beim Bürgerentscheid „Stopp Rathaus-Neubau“ geht es um Festschreibung der alten Kostenobergrenze – nicht bloß um die Aussichtsplattform

Nunmehr liegt der 2. Teil des Rechtsgutachtens von Staatssekretär a. D. und Rechtsanwalt Hasso Lieber zum Bürgerentscheid „Stopp Rathaus-Neubau“ vor. Es beschäftigt sich mit den juristischen Auswirkungen eines erfolgreichen Bürgerentscheids.

Das Gutachten kommt zum klaren Ergebnis: Ein erfolgreicher Bürgerentscheid führt zur Festsetzung der alten Kostenobergrenze von 9,8 Millionen Euro. Lieber, ehemaliger Chef des Brandenburger Verfassungsschutzes, analysiert die Entstehungsgeschichte des letzten Beschlusses detailliert und weist darauf hin, dass durch Aufhebung des Kostenerhöhungsbeschlusses aus September 2016 der alte Kostenrahmen aus dem Jahr 2014 wieder auflebt. Damit räumt Lieber mit dem Märchen auf, dass es am 5. März nur um die Aussichtsplattform gehen würde. Diese Legende hatte die Stadtverwaltung erfunden, um so den Bürgern das Interesse am Bürgerentscheid zu nehmen, um so das Erreichen des Quorums zu verhindern.

Das Gutachten kommt zu der Feststellung: „Damit tritt die Beschlusslage vom 23.04.2015 (Nr. 6-63/2015) zur Vorplanung und vom 22.01.2014 hinsichtlich der Kosten i. H. v. € 9.800.000 wieder in Kraft.“

Die Unabhängigen fordern alle demokratischen Kräfte der Stadt auf, sich mit dem Bürgerentschied inhaltlich auseinanderzusetzen und die wissentliche Täuschung der Bevölkerung über dessen Inhalt endlich zu unterlassen. Unterschiedliche Meinungen zum Rathaus-Neubau sind Ausdruck einer lebendigen Demokratie, aber die von Amts wegen erfolgende Desinformation ist mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar.

Am 5. März stimmen die Bernauerinnen und Bernauer somit darüber ab, ob die alte Kostenobergrenze wieder gelten soll. Wer das will, muss beim Bürgerentscheid mit JA stimmen.

Gutachten Bürgerbegehren Bernau