Der Migrations- und Integrationsrat Brandenburg (MIR Brandenburg) begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die an Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge zu gewährenden Mittel.
Während die diskriminierende Praxis der letzten Jahre Asylbewerberinnen und Asylbewerber spürbar schlechter gestellt hat als ALG-II-Empfänger, ist nun weitestgehend sichergestellt, dass diese 2-Klassen-Politik ein Ende hat. Schon bisher war es unerträglich, wie in Deutschland Menschen, die aus anderen Ländern flüchten mussten, behandelt werden. Es ist erfreulich, dass zumindest eine Nuance der Ungerechtigkeit beseitigt worden ist.
Zugleich weist der Migrations- und Integrationsrat als Dachverband der Migrantenverbände in Brandenburg darauf hin, dass auf vielen Feldern weiterhin dringender Handlungsbedarf besteht. Der Zustand der allermeisten Asylbewerberwohnheime ist immer noch auf menschenunwürdigem Niveau. Viele Flüchtlinge, die oftmals Monate und Tausende Kilometer unterwegs waren, sehen sich Wohn- und Hygienebedingungen ausgesetzt, die schlichtweg inakzeptabel sind. Der MIR Brandenburg fordert die Landesregierung auf, zeitnah Schritte zur Verbesserung und Dezentralisierung der Unterbringung zu unternehmen. Des Weiteren darf nicht vergessen werden, dass Kreisverwaltungen wie in Oberhavel immer noch an der diskriminierenden Gutscheinpraxis festhalten. Trotz klarer Positionierung des dortigen Kreistages und auch der Landesregierung reicht die Kreisverwaltung weiterhin Gutscheine aus und setzt somit die Benachteiligung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber fort. Damit qualifiziert sich das Landratsamt für den „Nicht-Integrationspreis“, der in loser Folge vom MIR Brandenburg an Personen und Institutionen vergeben wird, deren Tätigkeit in besonderer Weise schädlich für die Anliegen von Toleranz und Verständigung ist.
Der MIR Brandenburg freut sich über die positiven Signale aus Karlsruhe, erinnert aber zugleich an die noch vielen offenen und dringend zu behebenden Probleme im Land Brandenburg.
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