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Vor einigen Wochen wurden Einwohner von Birkholz von starkem Lärm aus dem nahegelegenen Windpark um den Schlaf gebracht. Auch aus anderen Teilen Bernaus stiegen in den letzten Monaten die Beschwerden über die nachts wieder stärker lärmenden Windkraftanlagen. In einer parlamentarischen Anfrage erkundigte sich der Bernauer Landtagsabgeordnete Péter Vida daher nach der Situation der Windkraftanlagen um Bernau.

An der Lärmbelästigung in Birkholz sei ein Defekt am Momentarmlager mindestens eines Rotors verantwortlich, so das Umweltministerium. An einer betroffenen Windkraftanlage sei der Schaden behoben worden. Eine weitere auffällige Anlage sei vorläufig außer Betrieb genommen worden, bis Wartungen und Reparaturen durchgeführt wurden. Eine Messung zur Lärmbelastung habe das Ministerium aber nicht durchgeführt – diese sei, so das Ministerium, „nicht zweckmäßig“.

Die Kleine Anfrage bestätigte allerdings, dass es nicht nur ein Gefühl ist, dass die Windkraftanlagen um Bernau nachts inzwischen wieder lauter geworden sind. Denn sowohl die Anlagen zwischen Birkholz, Birkholzaue und Blumberg als auch die Anlagen zwischen Bernau-Nibelungen und Albertshof werden seit Monaten nachts nicht mehr gedrosselt. Möglich macht dies ein Antrag der Betreiber nach § 31k Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dieser erlaubt den Betreibern von Windkraftanlagen, aufgrund des „Notfallplan Gas“ die Bestimmungen zum Lärmschutz aufzuheben. Diese Sonderregelung gilt vorläufig bis 15. April 2024.

Péter Vida sieht hier einen Widerspruch zwischen den Worten und den Taten der Bundesregierung: „Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck setzte am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des ‚Notfallplans Gas‘ in Kraft. Dieser erlaubt es, die Lärmschutzbestimmungen bei Windkraftanlagen aufzuheben, um die Stromproduktion zu erhöhen. Dennoch behauptete Habeck einen Monat später, Deutschland hätte kein Stromproblem. Und begründete damit die Abschaltung der Atomkraftwerke trotz Energiekrise. Es wird immer offensichtlicher, dass der Minister die Bevölkerung wissentlich getäuscht hat.“

Angesichts der Lärmbelästigung sollte es zudem eine logische Schlussfolgerung sein, die Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung zu erhöhen. Doch die Landesregierung ist da anderer Meinung. „Feste Mindestabstände sind […] kein geeignetes Mittel, um den gesetzlichen Lärmschutz sicherzustellen“, so das Grünen-geführte Umweltministerium wörtlich. „Die Antwort zeigt leider klar, dass die Landesregierung Regelungen einseitig zum Wohl der Windkraft-Industrie gestaltet. Das Wohl der Anwohner spielt hingegen eine untergeordnete Rolle. Wir fordern hingegen klar, die Mindestabstände an die gewachsene Größe der Anlagen anzupassen. Zudem setzen wir darauf, dass die Sonderregelung zur Aufweichung des Lärmschutzes aufgehoben wird“, so Vida.

Lesen Sie die Antwort der Landesregierung hier.