BVB / FREIE WÄHLER Fraktion lehnt Aushebelung der WKA-Mindestabstände durch die Bundesregierung entschieden ab
Die Bundesregierung hat am 08.06.2022 für jedes Bundesland unterschiedliche Flächenziele für die Windkraft festgelegt. Brandenburg soll hierbei erneut einen disproportional großen Anteil seiner Landesfläche zur Verfügung stellen. So sollen Bayern und Baden-Württemberg bis 2033 1,8 % der Landesfläche für Windkraftanlagen zur Verfügung stellen, Brandenburg hingegen 2,2 %. Zugleich soll das neue Bundesgesetz bei Nichterreichung der vorgegebenen Flächenziele die landesrechtlich vorgegebenen Mindestabstände zur Wohnbebauung aufweichen bzw. aufheben.
Hierzu das Statement des Fraktionsvorsitzenden Péter Vida:
„Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion lehnt die Verringerung oder gar Aufhebung der Mindestabstände durch die Bundesregierung entschieden ab.
Die jeweils neuesten Modelle an Windkraftanlagen sind in den letzten Jahren immer größer geworden. Lärmmessungen in Bernau haben ergeben, dass selbst 1.000 Meter Mindestabstand bei ihnen längst nicht mehr ausreichen, um die allgemeinen Lärmgrenzwerte für Wohngebiete einzuhalten. Und diese Grenzwerte der TA Lärm bestehen seit 1968 und gelten für alle Industrieanlagen gleichermaßen. Unter diesen Voraussetzungen die Mindestabstände zur Wohnbebauung weiter zu reduzieren oder gar aufzuheben, ist unverantwortlich.
Zudem untergräbt die Bundesregierung damit die Rechtssetzungskompetenzen der Bundesländer, denen die Zuständigkeit der Gefahrenabwehr unterliegt. Daher hatten wir bereits im Mai 2022 im Landtag Brandenburg einen Antrag auf eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. In Verkennung der leider absehbaren Entwicklung auf Bundesebene erklärte vor allem die CDU-Fraktion dies für überflüssig. Doch es zeigt sich nun, wie richtig wir mit diesem Antrag lagen: Die Bundesregierung erklärt, dass Brandenburg, das mit 4.000 Anlagen bereits jetzt einen disproportional großen Beitrag zur Energiewende geleistet hat, nun noch erheblich dichter mit Windkraftanlagen zugebaut werden soll. Bei Wind produzieren wir bereits jetzt doppelt so viel Strom wie Berlin und Brandenburg in Summe benötigen. Brandenburg darf nicht die Windkraftanlagen-Abstellfläche für Süd- und Westdeutschland werden. Schon gar nicht auf Kosten der Bevölkerung, deren Recht auf Nachtruhe und damit Gesundheitsschutz von der Bundesregierung gerade ausgehebelt wird. Eine Normenkontrollklage gegen die Begrenzung der Mindestabstände ist daher notwendiger denn je.“