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Hartnäckige parlamentarische Arbeit lohnt sich… Druck erzeugt Bewegung und hilft, Dinge öffentlich zur Debatte zu stellen. So auch im Fall der untragbaren Hygiene-Zustände bei der Bernauer Burger-King-Filiale.

Wie erinnerlich, hatten RTL und MOZ die skandalösen Zustände aufgedeckt. Daraufhin stellte Landtagsabgeordneter Péter Vida Ende September eine Anfrage an die Landesregierung. Diese hat nun recht ausführlich geantwortet. So erfahren wir, dass bereits am 04.10.2022 eine unangekündigte Kontrolle stattgefunden hat, bei der mehrere Auflagen im Bereich Betriebshygiene angeordnet wurden. Des Weiteren wurde als Sofortmaßnahme eine Verkürzung der ungekühlten Verweilzeiten verfügt. Außerdem muss das Unternehmen die Verbrauchsfristen nun durch Laboranalysen verifizieren lassen. Zugleich wird es zu gebührenpflichtigen Nachkontrollen kommen.

Hierzu erklärt Landtagsabgeordneter Péter Vida: „Lebensmittelhygiene ist nicht verhandelbar. Die Verbraucher können höchste Standards erwarten. Es zeigt sich, dass öffentlicher Druck zu strengen Maßnahmen führt und konkrete Auflagen möglich sind.“

Des Weiteren teilt die Landesregierung mit, dass im Jahr 2021 insgesamt 33 Lebensmittelbetriebe (zumindest zeitweilig) geschlossen worden sind.

Der Gesamtrisikoeinschätzung der Landesregierung, wonach im Normallfall jährliche Kontrollen reichen würden, ist jedoch zu widersprechen. Denn die komplexen Aufgabenbereiche können nicht allein der Eigenkontrolle unterfallen. Vielmehr braucht es eine personelle Verstärkung, um häufiger behördliche Überprüfungen durchführen zu können. Zwar sind die Landkreise hierfür zuständig, jedoch besteht ein sog. Interdisziplinäres Kontrollteam beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, das die kreislichen Stellen berät und fachlich unterstützt.

BVB / FREIE WÄHLER bleibt an der Sache dran und wird von der Landesregierung die Ergebnisse einfordern, um so eine engmaschige und transparente Kontrolle für die Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Lesen Sie die Antwort der Landesregierung hier:

Antwort der Landesregierung als PDF-Datei