Die SPD nimmt es mit Trennung von Staat und Partei nicht so genau. Während in Panketal der SPD-Kandidat fürs Bürgermeisteramt schon mal Rathausadresse, Dienstnummer und Dienst-Emailadresse zwecks Wahlwerbung verwendet, ziehen in Wandlitz die Genossen aus den Ortsteilen mit. In einer unerhörten Pressekampagne schalteten verschiedene Ortsvorsteher der Wandlitzer Ortsteile samt ihrer amtlichen Bezeichnung eine Wahlempfehlung für Udo Tiepelmann (SPD). In dieser rufen sie in ihrer offiziellen Funktion als Ortsvorsteher zur Wahl dieser Partei auf.
Dabei steht fest, dass die Ortsvorsteher Vertreter des gesamten Ortsteils sind und sich daher parteipolitisch neutral verhalten müssen. Mit dem Mantel der Amtlichkeit versehene Parteiergreifungen zugunsten bestimmter Kandidaten sind rechtstaatswidrig und verfassungswidrig.
Auf der jüngsten Kreistagssitzung ergriff ich daher das Wort für die Trennung von Staat und Partei und gegen Amtsmissbrauch. Der Dezernent für Öffentliche Ordnung, Dr. Mocek, stimmte darin überein, dass die Wahlempfehlung in der Form rechtswidrig ist. Aus der anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass vielen SPD-Funktionären das Bewusstsein für das rechtsstaatliche Gebot der amtlichen Neutralität fehlt. Deshalb habe ich alle demokratischen Kräfte aufgerufen, diese Errungenschaft des Verfassungsstaates zu verteidigen.