Kleine Anfrage deckt auf: Staatsbetrieb BVVG verkauft Optionen für „potenzielle Solarfelder“, die nicht als Solarfelder gefördert werden dürften, weil sie für die Landwirtschaft gebraucht werden
Die BVVG (Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH) ist die staatliche Verwalterin der ehemaligen volkseigenen Flächen in den „neuen“ Bundesländern. Sie besitzt auch zwei landwirtschaftlich genutzte Flurstücke in Ostprignitz-Ruppin, Flurstücke 610/1 und 610/2. Die Gesamtfläche von rund 417.900 m² liegt nordöstlich der Bahnlinie zwischen Velten und Neuruppin, direkt nordwestlich des Golfplatzes Wall.
Die Flächen liegen zudem nahe dem Naturschutzgebiet „Oberes Rhinluch“ – und damit mitten in einem der wichtigsten Kranich-Rastplätze Europas. Ein durch EU-Recht geschütztes Vogelschutzgebiet grenzt direkt an, und auch die Flächen der BVVG werden gerne von den Kranichen als Lande- und Rastplatz benutzt.
Nun sollte eine Kaufoption für die beiden Grundstücke versteigert werden. Sollte dort ein Solarfeld genehmigt werden, könnte der Käufer der Option dann die Flächen erwerben. 20.900 Euro erwartet die BVVG für die Kaufoption. Die lokalen Landwirte – vertraglich bis 01.10.2018 Pächter der Fläche – waren nicht begeistert, dass ihnen möglicherweise schon bald die Existenzgrundlage ihrer Betriebe beschnitten wird. Doch das war neben den Bedenken zum Naturschutz nicht das einzige Unmoralische an diesem „Angebot“.
Das Grundstück erfüllt zum großen Teil gar nicht die Anforderungen, um durch das EEG geförderte Solaranlagen zu errichten. Denn das EEG erlaubt keine Förderung, wenn das Solarfeld auf ehemaliger landwirtschaftlicher Nutzfläche gebaut wird. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass der Ausbau der Photovoltaik zu Lasten der Landwirtschaft geht – also genau das, was hier geplant ist. Und ohne Möglichkeit zur EEG-Förderung ist die Fläche als Solarfeld unbrauchbar. Nur ein Streifen entlang der Schienen wäre überhaupt als gefördertes Solarfeld nutzbar, etwa die Hälfte der Fläche. Doch diese „Kleinigkeit“ wurde im Exposé der versteigerten „Solarfeld-Option“ der BVVG nicht erwähnt. Insofern würde der Verkauf der Option vielleicht sogar in einem für den Staatsbetrieb BVVG teuren Rechtsstreit enden.
Für uns ein Grund, mit einer Kleinen Anfrage nachzuhaken. Und da diesmal ein Dienstleister des Bunds kritisiert wird und nicht die Regierung, stellte sich letztere ausnahmsweise mal auf unsere Seite. Die gesamte Antwort der Landesregierung auf alle unsere kritischen Fragen:
„Die Umnutzung von landwirtschaftlicher Fläche für Solarenergienutzung stellt aus Sicht der Landesregierung keine agrarstrukturell sinnvolle Option dar. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um den unmittelbaren Verkauf der Fläche, sondern um den Erwerb einer Kaufoption auf die Fläche für den Fall der Genehmigung des Solaranlagenbaus. Die Ausschreibung entspricht nicht den mit der BVVG vereinbarten Grundsätzen für die Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen. Die Landesregierung behält sich deshalb vor, die BVVG zur Rücknahme der Ausschreibung aufzufordern.“
Hoffen wir, dass die Regierung dem Taten folgen lässt.