Stahls Schuss geht nach hinten los: Rechtsgutachten bestätigt Position der Unabhängigen: Bürgerbegehren „Stopp Rathaus-Neubau“ ist zulässig
Dieser Schuss ging nach hinten los: Auf Druck des SPD-Stadtverordneten Josef Keil ließ Bürgermeister André Stahl (Linke) ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, um die Zulässigkeit des von den Unabhängigen initiierten Bürgerbegehrens „Stopp Rathaus-Neubau“ prüfen zu lassen. Im Vorfeld war klar: Ziel der Prüfung sollte sein, mit juristischen Spitzfindigkeiten eine Unzulässigkeit herbeizureden. Dies erklärten mehrere Stadtverordnete ausdrücklich.
Doch es kam anders: Das von Stahl in Auftrag gegebene Gutachten bei der Rechtsanwaltskanzlei Dombert kam zu dem Schluss: Das Bürgerbegehren ist in jeder Hinsicht zulässig. In allen Prüfungspunkten bescheinigt Dombert den Unabhängigen, sachlich, korrekt und gesetzeskonform zu handeln. Das Gutachten weist sogar an mehreren Stellen darauf hin, dass Ziel des Bürgerbegehrens nicht die Verhinderung eines Baus oder eines Umbaus, sondern lediglich eine Kostenbremse ist. Damit nimmt Stahls eigener Gutachter ihm den Wind aus den Segeln – erklärte der Bürgermeister doch in den vergangenen Wochen wiederholt wahrheitswidrig, dass mit dem Vorhaben ein Bau verhindert werden würde.
Das von Stahl in Auftrag gegebene Gutachten bei der renommierten Potsdamer Kanzlei kommt zu demselben Ergebnis wie das von den Unabhängigen initiierte Gutachten des ehemaligen Staatssekretärs und Mitautors der Brandenburger Landesverfassung Hasso Lieber. Auch dieser bescheinigt den Unabhängigen ein vollumfänglich zulässiges Bürgerbegehren. Die Unabhängigen haben dieses Gutachten aus eigenen Mitteln bezahlt, Stahl jenes aus der städtischen Kasse.
Die Unabhängigen fordern den Bürgermeister nunmehr auf, seinen Widerstand gegen die direktdemokratische Mitwirkung der Bernauer aufzugeben. Der immense Zuspruch der Menschen zu der von uns gestarteten Unterschriftensammlung steht fest auf dem Boden des Gesetzes. Es ist Zeit, dies anzuerkennen.
Zugleich möge der Bürgermeister endlich darlegen, wieviel das Gutachten gekostet hat. Seit mehreren Wochen verweigert die Stadtverwaltung trotz wiederholter Erinnerungen die Antwort auf diese simple Frage. Das Geld hätte besser darin investiert werden sollen, mögliche Schadensersatzforderungen gegen den Architekten des neuen Rathauses zu prüfen, anstatt ein offensichtlich zulässiges und erfolgreiches Bürgerbegehren zu torpedieren. Die Unabhängigen fordern endlich Auskunft vom Bürgermeister, welche Kosten hier durch ihn verursacht worden sind. Angesichts der Kostensteigerung um mehrere Millionen Euro wäre das Geld in eine Regressprüfung wahrlich besser angelegt gewesen.
Presseecho:
Bürgerbegehren zulässig – MOZ 28.12.2016