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BVB / FREIE WÄHLER setzt sich mit aller Kraft für die Verhinderung der geplanten 10 neuen Windräder bei Börnicke ein. Die Interessen des Ortsteils müssen endlich mehr Gewicht bekommen.

Die Stadt Bernau hat auf Antrag von BVB / FREIE WÄHLER bereits im Oktober 2022 eine Stellungnahme zum Regionalplan abgegeben, in der die Ausweisung des betreffenden Windeignungsgebietes kritisiert und abgelehnt wird. Denn die Regionale Planungsgemeinschaft hatte für das Gebiet ausgeführt, dass „voraussichtlich keine negativen Umweltauswirkungen […] zu erwarten“ sind. Dies wird jedoch der Regelungstiefe der entsprechenden Bestimmung des Baugesetzbuches nicht gerecht, wonach Umweltauswirkungen nicht einfach nur nicht zu erwarten, sondern explizit ausgeschlossen sein müssen. Hierfür konnte seitdem kein Nachweis geführt werden. Artenschutzbelange wurden und werden nicht angemessen berücksichtigt.

Daher ist fraglich, ob die Anlagen überhaupt genehmigungsfähig sind. Um dem nachzugehen, wird Landtagsabgeordneter Péter Vida entsprechende Akteneinsicht beim Landesamt für Umwelt nehmen und eine Anfrage ans Umweltministerium stellen. Zumal der Regionalplan noch nicht einmal verabschiedet ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Stadtverordnetenversammlung Bernau bereits im Mai 2022 auf Antrag von BVB / FREIE WÄHLER beschlossen hat, einen Mindestabstand von 1.500 Metern zu fordern. Aus Sicht von BVB / FREIE WÄHLER muss dies für alle Bebauungsformen, also auch Splittersiedlungen, gelten.

Hierzu erklärt Péter Vida: „Bernau und insbesondere die Ortsteile haben bereits genügend Opfer im Hinblick auf die Aufstellung von Windrädern erbracht. Eine weitere Umzingelung ist unbedingt zu verhindern. Hierfür werde ich mich auf den verschiedenen Ebenen starkmachen.“

Die Vertreter von BVB / FREIE WÄHLER in der Regionalversammlung Uckermark-Barnim werden weiterhin fundierte Kritik an solchen Windeignungsgebieten vortragen und alles dafür tun, eine weitere Beeinträchtigung des ländlichen Raumes zu verhindern. Dabei setzen wir auf die Unterstützung weiterer Parteien, denn die von den immer größer werdenden Anlagen ausgehende Bedrängungswirkung und Lärmbelästigung kann nicht klaglos hingenommen werden.