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wasserwut2Die Stadtverordnetenversammlung Bernau hat auf Antrag unserer Fraktion am vergangenen Donnerstag beschlossen, Schadensersatzansprüche gegen das Land Brandenburg aufgrund der verfassungswidrigen Altanschließerbeitragserhebung anzumelden. Der Antrag sieht vor, dass die Stadt bzw. der von ihr dominierte Abwasserzweckverband bis 31.10.2016 einen Schadensersatzanspruch beim Land für jene Kosten, die durch Erhebung und Rückabwicklung der erzwungenen Beitragserhebung entstanden sind, anmeldet. Damit soll juristisch sichergestellt werden, dass der Verband, in dem gut 30 Millionen Euro verfassungswidrig vereinnahmt worden sind und nahezu jeder Haushalt Widerspruch eingelegt hat, seine Rechte gegenüber dem Land wahrt. Denn – so die mehrheitliche Meinung in der Sitzung – der Landesregierung ist in dieser Frage angesichts der zahlreichen Hinhalte- und Verzögerungstaktiken nicht zu trauen. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen der letzten Monate stimmte eine breite Mehrheit – einschließlich des linken Bürgermeisters – für die Vorlage, die nun den Druck aufs Land deutlich erhöhen soll.

Nach Auffassung der Unabhängigen Fraktion und BVB / FREIE WÄHLER ist der sozial rücksichtslose Umgang des Innenministers mit zigtausenden Haushalten nicht mehr haltbar. Wir hoffen, dass der Bernauer Antrag weiteren Verbänden Rückenwind in der Geltendmachung ihres Schadens gibt.

Bernau Schadensersatz